Leipzig:Erste sächsische Musterfeststellungsklage veröffentlicht

Bonn/Leipzig (dpa) - Das Bundesamt für Justiz hat das Register für die erste sächsische Musterfeststellungsklage im Streit um Zinsanpassungen eröffnet. Sie wurde auf der Internetseite des Amtes und damit öffentlich bekanntgemacht. Damit können Verbraucher jetzt ihre Ansprüche zur Eintragung anmelden, wie die Behörde in Bonn am Montag mitteilte. Das sei bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Dresden (OLG) möglich. Dieser werde rechtzeitig auf der Internetseite verkündet. Wer keinen Internetzugang hat, kann das Formular schriftlich anfordern.

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Bonn/Leipzig (dpa) - Das Bundesamt für Justiz hat das Register für die erste sächsische Musterfeststellungsklage im Streit um Zinsanpassungen eröffnet. Sie wurde auf der Internetseite des Amtes und damit öffentlich bekanntgemacht. Damit können Verbraucher jetzt ihre Ansprüche zur Eintragung anmelden, wie die Behörde in Bonn am Montag mitteilte. Das sei bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Dresden (OLG) möglich. Dieser werde rechtzeitig auf der Internetseite verkündet. Wer keinen Internetzugang hat, kann das Formular schriftlich anfordern.

Die Musterfeststellungsklage war von der Verbraucherzentrale im Streit um Zinsanpassungen in Sparverträgen der Sparkasse Leipzig erhoben worden. Sie will damit Prämiensparern zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen. Alle Kunden des Geldinstituts mit einem Vertrag „Prämiensparen flexibel“, der die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ... % verzinst“ enthält, können sich der Klage beim OLG Dresden anschließen.

In dem Streit geht es um nicht ordnungsgemäße Zinsanpassungen in Langzeitsparverträgen. Laut Verbraucherzentrale haben sich die Sparkassen nicht an die vom Bundesgerichtshof definierten Kriterien gehalten. Sie überprüfte rund 3000 Verträge und stellte fest, dass im Schnitt 2500 Euro zu wenig ausgezahlt wurden, bei der Leipziger Sparkasse sogar 3400 Euro.

Die Musterfeststellungsklage wurde im Zuge des VW-Abgasskandals im November 2018 ins deutsche Recht eingeführt, um geschädigten Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche ohne großen finanziellen Aufwand zu ermöglichen.

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