Staatstrojaner:Bundestag will weitreichendes Überwachungsgesetz beschließen

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Legale Überwachung: Der Bundestag soll auf Antrag das Gesetz über die Einführung des sogenannten Staatstrojaners beschließen. (Foto: dpa; Bearbeitung SZ)
  • Die Regierung will ein weitreichendes Überwachungsgesetz beschließen.
  • Es enthält unter anderem den sogenannten Staatstrojaner. Ermittlungsbehörden können damit heimlich Schadsoftware zur Überwachung einsetzen.
  • Die öffentliche Debatte blieb bislang aus. Das liegt daran, dass das Gesetz durch die Hintertür eingeführt wird und es kaum jemand mitbekommt.

Von Heribert Prantl, München

Auf der Tagesordnung des Bundestags steht an diesem Donnerstag eines der weitreichendsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik: Der Bundestag soll auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz über die Einführung des sogenannten Staatstrojaners beschließen.

Die Ermittlungsbehörden erhalten damit die Möglichkeit, heimlich Schadsoftware auf private Computer, Laptops, Handys und Tablets zu spielen - um die Kommunikation direkt an der Quelle zu überwachen und die laufende Kommunikation mitzulesen. Man kann mit diesen Methoden auch auf Messengerdienste wie Whatsapp zugreifen.

Zugleich wird in dem geplanten Gesetz die Online-Durchsuchung erlaubt; auch dafür muss eine Schadsoftware auf dem Gerät installiert werden; es kann dann nicht nur auf die laufende Kommunikation, sondern auf sämtliche gespeicherten Inhalte zugegriffen werden. Es ist also möglich, die gesamte Festplatte auszulesen.

Heimlicher Gesetzgebungsprozess verhindert öffentliche Debatte

Über dieses Gesetz, das in erster Lesung verabschiedet werden soll, wurde bisher öffentlich kaum diskutiert. Das ist deswegen bemerkenswert, weil über andere Abhörgesetze - zum Beispiel über den großen Lauschangriff per Wanze auf Wohnungen - jahrelang erbittert gestritten wurde.

Bei der SPD stand dieser Lauschangriff im Zentrum des Parteitags in Wiesbaden von 1993. Das daraufhin von CDU/CSU und SPD ausgearbeitete Gesetz musste auf Druck eines weiteren SPD-Parteitages von 1997 nachgebessert werden und wurde dann vom Bundesverfassungsgericht überwiegend aufgehoben. Dass es diesmal keine auch nicht ansatzweise vergleichbare Diskussion gibt (obwohl die praktische Relevanz der Computer-Durchsuchungen viel größer ist), liegt an der Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses.

Bereits "missbräuchliche Asylantragstellung" rechtfertigt den Einsatz

Das Gesetz über die neuen Methoden "bei der heimlichen Infiltration eines informationstechnischen Systems" (so die Gesetzesbegründung) wurde quasi als Trojaner eingebracht: Der Rechtsausschuss klinkte die geplante Erlaubnis für das staatliche Hacking vor wenigen Wochen in ein schon laufendes Gesetzesverfahren ein, in dem es unter anderem um den Führerschein-Entzug bei Nicht-Verkehrsstraftaten ging. Dort wurde das Gesetz über die Einführung des Staatstrojaners und die staatliche Computerüberwachung versteckt.

Der Katalog von Straftaten, bei denen die staatliche Infiltration privater Computer möglich sein soll, ist sehr lang, er reicht von Terrorismus über Bestechlichkeit bis hin zur "Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung". Nicht nur die Geräte eines Beschuldigten dürfen durchsucht werden, sondern auch die Geräte anderer Personen, wenn es nach Meinung der Ermittler nicht anders geht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Online-Durchsuchung nur in besonderen Fällen konkreter Gefahr erlaubt, unter strenger richterlicher Kontrolle. Es hat damals aus dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit das Computergrundrecht abgeleitet - das die "Integrität informationstechnischer Systeme" schützen soll.

© SZ vom 22.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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