Steuerentlastung:Wer von der Soli-Abschaffung wie stark profitiert

Touristen genießen Sommerwetter in Erfurt

Aufbau Ost: Auch in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt, hier schmucke Fachwerkhäuser am Domplatz, wurde viel investiert.

(Foto: Martin Schutt/dpa)
  • Finanzminister Olaf Scholz will den Soli streichen - für 3,5 Prozent der Steuerzahler aber soll alles beim Alten bleiben
  • Wer als Lediger 109 451 Euro oder mehr verdient, soll den Soli weiterhin in voller Höhe entrichten.
  • Nach Berechnungen des Ifo-Instituts haben Single-Haushalte bei einem Bruttojahreseinkommen von 70 000 Euro die größte Ersparnis, mit zwei Kindern ist der Rabatt bei 140 000 Euro am höchsten.

Von Hendrik Munsberg

So gute Nachrichten gab es für Deutschlands Steuerzahler lange nicht. 2021, rund drei Jahrzehnte nach Einführung durch den damaligen CDU-Kanzler Helmut Kohl, soll der Solidaritätszuschlag wegfallen oder gesenkt werden - jedenfalls für 96,5 Prozent aller Bürger und Firmen, die den "Soli" bis heute zahlen müssen. So will es SPD-Finanzminister Olaf Scholz. Für einen Großteil der Steuerzahler bedeutet das vom Jahr 2021 an eine Entlastung von jährlich zehn Milliarden Euro, die bis 2024 auf zwölf Milliarden Euro anwächst. Und ganz Deutschland jubelt?

Mitnichten, denn 3,5 Prozent der Steuerzahler, die "Spitzenverdiener", wie das Finanzministerium sie nennt, werden den Soli auch künftig in voller Höhe zahlen müssen. Darin liegt der Keim für einen politisch-juristischen Streit, der die Causa noch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringen dürfte. Sogar der ehemalige Präsident des höchsten deutschen Gerichts, Hans-Jürgen Papier, ist dabei Partei. Bereits im März hat er ein Gutachten für die FDP-Fraktion angefertigt. Sein Befund: Der Soli muss Ende 2019 weg, und zwar ganz.

Je konkreter Dinge sind, desto leichter entsteht ein Bild. Deshalb liefert das Finanzministerium gleich selbst zwei Beispiele, die illustrieren sollen, wem die Entlastung in der Praxis hilft. Fall eins: Kinderloses Ehepaar - sie Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40 800 Euro, er angestellter Maurer mit 33 600 Euro brutto per anno. Zusammen zahlen beide derzeit 565 Euro Soli jährlich, von 2021 an soll der wegfallen. Beispiel zwei: Auch ein Erzieher, der selber keine Kinder hat und 31 500 Euro brutto im Jahr verdient, ist künftig vom Soli befreit, bisher muss er noch 202 Euro pro Jahr abführen.

Rasch wurde auch beim Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung am "Zentrum für Makroökonomik und Befragungen" gerechnet: Wer profitiert künftig in welchem Umfang? Die Ergebnisse dokumentiert die Tabelle. Single-Haushalte haben demnach die größte Ersparnis bei einem Bruttoeinkommen von 70 000 Euro. Dabei entfallen die bisher zu zahlenden 879 Euro jährlich künftig ganz. Wer als Single 100 000 Euro brutto verdient, muss von 2021 an nur noch 1347 statt 1555 Euro an Soli abführen, 208 Euro pro Jahr weniger als bisher.

Die Zahlen für Alleinverdiener-Paare ohne Kinder zeigen die größte Entlastungswirkung bei 140 000 Euro - mit einer jährlichen Steuerersparnis von 1713 Euro. Und bei Alleinverdiener-Paaren mit zwei Kindern ist es gegenwärtig so: Wer zusammen 40 000 brutto im Jahr verdient, bleibt vom Soli verschont. Künftig wird das auch noch beim deutlich höheren Bruttoeinkommen von 140 000 Euro so sein, Steuerrabatt: 1647 Euro jährlich.

Wie sind Scholz und sein Ministerium vorgegangen? Sie haben extra ein Werbewort erfunden - die "Milderungszone" -, damit die Soli-Entlastung auch "bis weit in die Mittelschicht" hinein spürbar wird.

Zunächst wird die Soli-"Freigrenze" für die Einkommensteuer angehoben - auf 16 956 Euro für Singles beziehungsweise auf 33 912 Euro für zusammenveranlagte Paare. Was genau heißt das? Wer pro Jahr weniger als 16 956 beziehungsweise 33 912 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt (nicht an Einkommen verdient!), wird von 2021 an vom Soli verschont; bisher gilt das ab 972 Euro beziehungsweise ab 1944 Euro.

Nun kommt die "Milderungszone" ins Spiel: Wer über dieser "Freigrenze" liegt, bekommt den Soli künftig nicht in voller Höhe, also 5,5 Prozent, zu spüren. Stattdessen wird dieser abgesenkt - allerdings "bei steigendem Einkommen mit abnehmender Wirkung". Das trifft rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahler.

Steuertechnisch betrachtet, haben Scholz und die Seinen da eine Art Schreinerarbeit angefertigt - unter der Maßgabe, was Wahlvolk und Koalitionspartner Union wohl am ehesten vermittelbar wäre. Konkret ergibt sich daraus: Für ledige Arbeitnehmer entfällt der Soli von 2021 an vollständig, wenn sie bis zu 73 874 Euro brutto verdienen. Ab 109 451 Euro muss der Soli weiterhin in voller Höhe entrichtet werden, dazwischen wirkt die "Milderungszone". Für Alleinverdienerfamilien mit zwei Kindern liegen diese Schranken bei 151 990 Euro und 221 375 Euro.

Die FDP prüft, ob sie den Soli vors höchste deutsche Gericht bringt

Damit zum juristischen Streit, der anknüpft am ursprünglichen politischen Ziel. Der Solidaritätszuschlag sollte helfen, die Lasten der Wiedervereinigung zu bewältigen, so wurde er damals offiziell gerechtfertigt, obwohl er Kohl nebenbei half, den zweiten Golfkrieg mitzufinanzieren. Bund und Länder schlossen jedenfalls seinerzeit den Solidarpakt I, der zwischen 1995 und 2004 den "Aufbau Ost" mit vielen Milliarden finanziell absichern sollte, danach kam es zum Solidarpakt II, durch den die ostdeutschen Länder und Berlin weitere Mittel erhielten.

Fakt ist: Ende 2019 läuft der Solidarpakt II aus. Damit, so Hans-Jürgen Papier in seinem Gutachten, sei auch der Solidaritätszuschlag "nicht mehr zu rechtfertigen". Von diesem Zeitpunkt an sei die Regelung mit "dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar." Weil er wusste, dass SPD und Union per Koalitionsvertrag genau dies abgemacht hatten, fügte der Ex-Verfassungsgerichtspräsident hinzu: "Das würde auch dann gelten, wenn es zu einem schrittweisen Abbau" des Soli käme. Um Missverständnisse zu vermeiden, hielt Papier mahnend fest: "Aus Gründen der rechtsstaatlich gebotenen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sollte der Gesetzgeber selbst den Eintritt eines verfassungswidrigen Zustands vermeiden und das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2020 aufheben."

Bei Olaf Scholz hat das kaum Eindruck hinterlassen. Und ist es eher schlechtes Gewissen, wenn die Union nun fordert, schon jetzt müsse klar werden, wie der Soli in der kommenden Legislatur komplett und für alle abgeschafft wird? Die FDP prüft derzeit, ob und wie sie den Soli vor das höchste deutsche Gericht bringt.

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