Steuern:Der Soli wird abgeschafft - für fast alle

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Aufbau Ost, fertig und erledigt? Der Augustusplatz in Leipzig, 1992 und 2017. (Foto: Regina Schmeken/Imago Images)
  • Einem Gesetzesentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zufolge soll die überwiegende Mehrheit der Bürger von 2021 an keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen.
  • Lediglich für die zehn Prozent der Bürger mit den höchsten Einkommen gelten andere Regelungen, sie müssen zum Teil einen geringeren Betrag und zum Teil weiterhin den vollen Soli zahlen.
  • Von Wirtschaftsvertretern kommt Kritik.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Im Bundesgesetzblatt Nummer 30, "Ausgegeben zu Bonn am 26. Juni 1993", steht es zwischen einer Novelle der Rinder- und Schafprämien-Verordnung und dem damaligen Nachtragshaushalt: das "Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms". Wobei das schon die Kurzform des Titels war, die Langform bestand aus 36 Wörtern, darunter die "Einheit Deutschlands" und die "finanziellen Erblasten". Der Umfang des damaligen Gesetzespakets war ähnlich gewaltig wie sein Name, und inmitten der vielen Artikel findet sich einer, der es gerade mal wieder ins Zentrum der politischen Debatte geschafft hat - 26 Jahre später.

Die Rede ist vom Solidaritätszuschlagsgesetz, dem "Soli", der mit dem damaligen Gesetz ohne konkrete zeitliche Begrenzung eingeführt wurde. Ihn wollen Union und SPD nun zumindest teilweise abschaffen, so sieht es ihr Koalitionsvertrag vor. Am Wochenende bestätigte das Finanzministerium, dass Minister Olaf Scholz (SPD) seinen Gesetzentwurf an die anderen Ministerien zur Abklärung, der sogenannten "Ressortabstimmung", gegeben habe.

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Steuertechnisch ist der Zuschlag eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er sollte die Kosten der Einheit finanzieren und steht alleine dem Bund zu. Deshalb kann der ihn auch abschaffen, ohne die Länder um Erlaubnis zu bitten. Seit 1998 liegt der Soli bei 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer, die ein Steuerpflichtiger zahlt. Er kommt also auf die sonstige Steuerpflicht obendrauf. Ausgenommen ist nur, wer so wenig verdient, dass er im Jahr weniger als 972 Euro Einkommensteuer zahlt.

Von 2021 an, so steht es im Entwurf von Finanzminister Scholz, sollen nun jedoch die allermeisten Steuerzahler beim Soli entlastet werden. Wer weniger als 16 956 Euro Einkommensteuer zahlt (gemeinsam veranlagte Paare: 33 912 Euro), für den fällt der Soli künftig weg. Wer mehr zahlt, weil er mehr verdient, muss weiterhin zahlen. In Einkommen übersetzt bedeutet das: Für Singles fällt der Soli bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 73 874 Euro weg. Für Familien mit zwei Kindern, in denen ein Elternteil Alleinverdiener ist, rechnet das Finanzministerium vor: Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151 990 Euro werde kein Soli mehr fällig.

Das Besondere an diesen Höchstgrenzen: Sie markieren keinen Freibetrag, wie anderswo im Steuerrecht, sondern eine Freigrenze. "Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen", heißt es im Koalitionsvertrag. Etwa 90 Prozent aller Soli-Zahler würden "durch eine Freigrenze" vollständig entlastet. Bei einem Freibetrag wird nur der Teil des Einkommens besteuert, der darüber liegt; er mindert also die Steuerbelastung aller Einkommen, auch der hohen. Eine Freigrenze dagegen heißt, dass alle Einkommen darunter befreit sind, die darüber aber voll belastet werden - vom ersten bis zum letzten Euro. Das Ergebnis sind gewaltige Belastungssprünge.

Scholz lässt nun etwas mehr Milde walten. In seinem Entwurf macht er aus der Freigrenzenklippe eine Gleitzone, wenn auch nach oben. Außerhalb des Koalitionsvertrags bewegt er sich damit nicht, denn auch dort ist von einer Gleitzone für die Freigrenze die Rede. In seinem Gesetzentwurf ist daraus eine "Milderungszone" geworden, eine Art gemäßigter Anstieg für Gutverdiener: Der Soli wird nicht schon vom ersten Euro oberhalb der Freigrenze an in voller Höher fällig, sondern zunächst mit einem geringeren Satz, der sodann mit wachsendem Einkommen steigt. Den vollen Zuschlag muss ein Single erst bei einem Bruttojahreseinkommen von 109 451 Euro zahlen; im Fall der Alleinverdiener-Zwei-Kinder-Familie mit 221 375 Euro. "Die Milderungszone vermeidet einen Belastungssprung", heißt es im Entwurf.

Etwa 6,5 Prozent aller Soli-Zahler verortet das Finanzressort in dieser Zone. Insgesamt werden deshalb nicht nur die versprochenen gut 90 Prozent der Soli-Zahler komplett entlastet, sondern diese weiteren 6,5 Prozent zumindest teilweise. Nur die obersten 3,5 Prozent der Steuerzahler bleiben voll dabei; also knapp jeder Dreißigste. Sie allerdings sind es, die den größten Batzen zum gesamten Soli-Aufkommen beisteuern: Im Jahr 2021 wird der geplante Abbau den Bund 9,8 Milliarden Euro kosten, 2024 werden es 12,11 Milliarden Euro sein. Würden alle Zahler befreit, kämen alleine 2021 noch elf Milliarden Euro an Einnahmeverlusten hinzu. Die obersten zehn Prozent sorgen also weiterhin dafür, das etwa die Hälfte des Soliaufkommens erhalten bleibt. Ein Freibetrag statt der Freigrenze hingegen hätte den Bund 2,5 Milliarden Euro mehr gekostet.

Das Ministerium sieht die Tatsache, dass nicht alle von der Reform profitieren werden, erkennbar nicht als Schwäche des Gesetzes - sondern als Stärke. Eine komplette Abschaffung würde "lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen", heißt es in Erläuterungen zu dem Entwurf. Illustrieren soll dies das Beispiel, nach dem ein Dax-Vorstandschef mit 5,8 Millionen Euro Jahreseinkommen im Fall der Abschaffung 140 000 Euro weniger Steuern zahlen müsste. Auch eine Freibetragslösung statt der Freigrenze "hätte zu einer Steuersenkung auch für Spitzenverdiener geführt", heißt es.

Die Wirtschaft allerdings kritisiert die 90-Prozent-Entlastung nicht wegen der ausbleibenden Steuererleichterung für Dax-Vorstände - sondern wegen der Steuerlast für kleine und mittlere Betriebe. Der DIHK etwa nimmt an, dass 572 000 mittelständische Personengesellschaften (also zum Beispiel GbR und KG) auf ihre Einkommensteuer von voraussichtlich 58 Milliarden in diesem Jahr auch noch 3,2 Milliarden Euro Solidaritätszuschlag zahlen. Hinzu kämen 72 000 Kapitalgesellschaften (also GmbHs und AGs), die auf 33 Milliarden Euro Körperschaftsteuer noch mal zwei Milliarden Euro Soli entrichteten. Zudem weist die Wirtschaft schon lange auf die im internationalen Vergleich hohe Steuerlast für Unternehmen hierzulande hin - gerade vor dem Hintergrund der sich abkühlenden Konjunktur. "Wenn es beim Soli für die besonders betroffenen Unternehmen keine Entlastung gibt, fehlen die entsprechenden Mittel für Investitionen", sagt Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DIHK. Es sei "nicht nachvollziehbar, dass eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin mit der Zusatzabgabe in einen Abschwung gehen sollen".

Das Ministerium hält dem entgegen: 88 Prozent der Gewerbetreibenden, die Einkommensteuer zahlen, würden freigestellt, weitere 6,8 Prozent zumindest entlastet. Die Hoffnung derjenigen, die den Soli endgültig loswerden wollen, dürfte derweil auf drei Wörtern in Scholz' Entwurf ruhen. "Im ersten Schritt", heißt es dort nämlich, würden 90 Prozent der Zahler vollständig entlastet. Ob ein zweiter folgt, dürften indes die Bürger entscheiden: mit dem Ergebnis der nächsten Bundestagswahl.

© SZ vom 12.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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