Schifffahrt:Hamburg und Bremen: Leichterer Zugriff auf Schiffsregister

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Das Containerschiff "Langeness" liegt am Terminal am Burchardkai. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild)

Sich mal eben über ein Schiff informieren, kann auch beim digitalen Schiffsregister durchaus dauern. Hamburg und Bremen wollen das nun über eine Bundesratsinitiative beschleunigen.

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Hamburg/Bremen (dpa) - Hamburg und Bremen wollen den Zugriff auf das digitale Schiffsregister über eine gemeinsame Bundesratsinitiative vereinfachen. „Unsere Initiative bedeutet ein Update“, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Dienstag. Mit der Anpassung an moderne digitale Standards soll es nutzerfreundlicher werden. Dazu müsse jedoch Bundesrecht geändert werden. „Hamburg und Bremen gehen das jetzt an, um die Verfahrensabläufe für alle Interessierten noch zügiger und reibungsloser zu gestalten.“

Das Amtsgericht Hamburg führt nach Angaben der Justizbehörde das größte Schiffsregister Deutschlands. Dort seien gut 8000 Schiffe und Schiffsbauwerke digital vermerkt, mehrere Bundesländer hätten ihre Schiffsregister bereits nach Hamburg übertragen. Bremen wiederum führt das Schiffsregister für rund 1250 Schiffe mit Heimathafen Bremen, Bremerhaven und Umgebung. Über die Bundesratsinitiative soll der elektronische Rechtsverkehr erleichtern werden. Digital geführte Schiffsregisterblätter sollen demnach von allen Interessierten elektronisch abgerufen werden können.

„Für die Reederinnen und Reeder in Deutschland ist ein zügiger und unkomplizierter Ablauf des Schiffregisterverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Schiffstransaktionen, essentiell“, sagte Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD). Da Hamburg und Bremen nicht länger auf einen Gesetzentwurf des Bundes warten wollten, soll der Bundesrat das Thema nun voranbringen.

In das Schiffsregister kann den Angaben zufolge jeder und jede Einsicht nehmen. Die Anträge dazu können demnach zwar bereits elektronisch gestellt werden. Im Anschluss werde der Antrag dann aber manuell im Registergericht bearbeitet und der gewünschte Registerauszug per Post oder E-Mail zugeschickt. Künftig sollen Interessierte jedoch direkt nach Schiffen suchen und online Einblick in die Registerblätter nehmen können - wie das bereits im Handelsregister der Fall sei. Bislang sei das nur einem kleinen Kreis gestattet.

Im Schiffsregister werden den Angaben zufolge unter anderem Eigentumsverhältnisse und Hypotheken dokumentiert. Die älteste aufgefundene Eintragung in Hamburg stamme aus dem Jahr 1889. Eingetragen werden müssen in Deutschland Seeschiffe mit einer Rumpflänge von mehr als 15 Metern. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von zehn Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.

© dpa-infocom, dpa:240409-99-613055/2

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