Hamburg:„Stettin“-Betreiber kritisieren Unfallbericht

Hamburg/Rostock (dpa) - Die Betreiber des historischen Eisbrechers "Stettin" haben den Unfallbericht der Bundesbehörde für Seeunfalluntersuchungen (BSU) zur Kollision mit der Fähre "Finnsky" während der Hanse Sail 2017 kritisiert. Sie widersprachen in einer Mitteilung vom Donnerstag vor allem der BSU-Auffassung, dass die "Stettin" unter die EU-Fahrgastrichtlinie falle, deren Sicherheitsvorschriften sie jedoch nicht erfülle. Die BSU hatte in ihrem Bericht deshalb empfohlen, der "Stettin" das Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe zu entziehen.

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Hamburg/Rostock (dpa) - Die Betreiber des historischen Eisbrechers „Stettin“ haben den Unfallbericht der Bundesbehörde für Seeunfalluntersuchungen (BSU) zur Kollision mit der Fähre „Finnsky“ während der Hanse Sail 2017 kritisiert. Sie widersprachen in einer Mitteilung vom Donnerstag vor allem der BSU-Auffassung, dass die „Stettin“ unter die EU-Fahrgastrichtlinie falle, deren Sicherheitsvorschriften sie jedoch nicht erfülle. Die BSU hatte in ihrem Bericht deshalb empfohlen, der „Stettin“ das Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe zu entziehen.

Es sei fraglich, ob die BSU überhaupt die Kompetenz habe, Fragen des Europarechts fundiert zu beantworten, sagte Helmut Rohde, Vorstand des Betreibervereins der „Stettin“. „Die originäre Aufgabe der BSU besteht in der sachlichen Unfalluntersuchung, nicht in der Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Rechtsfragen.“ Die für die Sicherheitsüberprüfungen zuständige BG Verkehr hatte das Sicherheitszeugnis für den 1933 gebauten Eisbrecher stets erteilt.

Zudem warf Rohde der BSU vor, ignoriert zu haben, dass die „Finnsky“ mit hoher Geschwindigkeit rückwärts und ohne Wachoffizier auf der hinteren Manöverstation in die Geschwaderausfahrt der Hanse Sail gefahren sei. Tatsächlich hatte die BSU dies aber bemängelt und Änderungen angemahnt.

Bei dem Zusammenstoß vor einem Jahr waren zehn Fahrgäste auf der „Stettin“ leicht verletzt worden. Die BSU hatte den Besatzungen der beiden Schiffe sowie der Wasserschutzpolizei jeweils eine Mitschuld an dem Unfall gegeben.

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