Wer sich privat krankenversichert, geht in der Regel davon aus, dass er sich von jedem Arzt behandeln lassen kann und womöglich sogar besser versorgt wird als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse.
Doch zumindest bei der Wahl des Arztes gab es in letzter Zeit böse Überraschungen, wie der jetzt veröffentlichte Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung zeigt. Dabei handelt es sich um die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und privaten Krankenversicherern (PKV). In Deutschland sind rund neun Millionen Menschen privat versichert, 74 Millionen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Problem: Einige Gesellschaften zahlen Rechnungen für Behandlungen bei Ärzten nicht, die ihre Praxis an eine GmbH verkauft haben. Das berichtet der Ombudsmann, der frühere FDP-Politiker Heinz Lanfermann, in seinem Bericht.
Der Versicherer weigerte sich, die Kosten zu übernehmen
"Ein Antragsteller wandte sich an den Ombudsmann, da sein Versicherer eine Rechnung für Untersuchungen seines langjährigen Arztes nicht mehr erstattete. Der Arzt hatte im Vorfeld seine Praxis an eine GmbH verkauft und führte im Anschluss Behandlungen im Namen dieses Unternehmens durch", berichtet Lanfermann.
Der Versicherer weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, obwohl der Arzt den Patienten bereits seit 15 Jahren behandelt hatte. Das Unternehmen berief sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der PKV-Gesellschaften. Dort heißt es: "Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei."
Das Unternehmen, das die Praxis des Arztes gekauft hatte, war als GmbH eine juristische Person und eben kein Vertragsarzt, so der Ombudsmann. Daher könne er die Entscheidung des Versicherers nicht beanstanden.
Im konkreten Fall bezahlte das Unternehmen die Rechnung für die vorangegangene Behandlung auf freiwilliger Basis. "Für zukünftige Behandlungen berief sich der Versicherer jedoch auf die fehlende Leistungspflicht", schreibt der Ombudsmann.
Stefan Reker vom Verband der Privaten Krankenversicherung hält die Regelung für richtig. "Damit werden Patienten vor nur gewinnorientierten Praxisbetreibern geschützt", sagt er. Dagegen gebe es keine Probleme mit Rechnungen für Behandlungen in medizinischen Versorgungszentren mit angestellten Ärzten, die unter ärztlicher Leitung stehen.
Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen sind solche Probleme mit Ärzten in GmbHs nicht bekannt.
Finanzinvestoren betreiben seit Jahrzehnten Krankenhäuser und Pflegeheime. Das Interesse an Arztpraxen ist dagegen vergleichsweise neu. Seit etwa acht Jahren bauen Investoren Zahnarzt- und Arztketten auf, oft kombiniert mit Dentallaboren und weiteren Dienstleistungen.
66 Prozent der Ärzte lehnten das Angebot ab
Genaue Zahlen, wie viele Praxen inzwischen zu solchen Unternehmen gehören, gibt es nicht. Die Stiftung Gesundheit hat vor einem Jahr 10 000 Ärztinnen und Ärzte zum Interesse von Investoren befragt. Danach haben 11,7 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ein Übernahmeangebot erhalten. Bei den Fachärzten waren es 17,1 Prozent, bei den Zahnärzten 14,8 Prozent und bei den Hausärzten 12,6 Prozent.
Von den Ärzten, die ein Angebot erhalten haben, lehnten 66 Prozent ab, aber 8,5 Prozent nahmen das Angebot an. "Weitere 25,5 Prozent hätten es getan, wenn die Bedingungen gestimmt hätten", heißt es. Häufig, so die Ärztinnen und Ärzte, seien zu niedrige Summen für die Praxen geboten worden. Immerhin: Rund ein Prozent der niedergelassenen Ärzte hat nach Schätzung der Stiftung seine Praxis bereits an einen Investor verkauft. Das wären in ganz Deutschland zwischen 6000 und 10 000 Praxen.
Es kann also oft zum Streit zwischen Versicherern und Kunden kommen, ob eine Rechnung bezahlt wird oder nicht. Möglicherweise müssen die PKV-Gesellschaften ihre Geschäftsbedingungen anpassen. Verschwinden werden die GmbHs nicht mehr.