Onlinehandel:Nicht bestellt, trotzdem geliefert

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Zustellbedingungen bei Amazon. Vor der Haustüre abgestelltes Paket. Es steht in den AGBs von Amazon drin: Wenn niemand a

Schöne Bescherung? Eher nicht. Wenn Händler ungefragt Produkte versenden, ist das für den Adressaten oft ein Ärgernis, selbst wenn die Ware schon bezahlt ist.

(Foto: imago images/Klaus W. Schmidt)

Unseriöse Internethändler verschicken bereits bezahlte Waren an wildfremde Leute. Was hinter der Masche steckt - und wie man am besten dagegen vorgeht.

Von Helmut Martin-Jung

Die junge Frau war einigermaßen erstaunt: Vor der Tür ihres Wohnhauses im Münchner Osten lag ein Päckchen, an sie adressiert, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl - alles korrekt. Nur hatte sie gar nichts bestellt. Nach dem Öffnen stieg ihr Erstaunen noch, denn die Sendung war bereits bezahlt. Als Bestellerin beim Marktplatz des Internethändlers Amazon war eine Frau in Berlin angegeben, doch tauchte ihr Name in keiner Internetsuche auf, zudem stimmten die angegebene Adresse und die Postleitzahl nicht überein.

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