Netzwerkdurchsetzungsgesetz:Maas und der verschwundene "Idioten"-Tweet

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Das von Heiko Maas entworfene Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht in der Kritik. (Foto: Michael Kappeler/dpa)
  • Seit dem Wochenende ist ein sieben Jahre alter Tweet von Bundesjustizminister Maas verschwunden. Darin nannte dieser seinen Parteikollegen Thilo Sarrazin einen "Idioten".
  • Seit 1. Januar ist die Übergangsfrist des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) abgelaufen. Firmen müssen seitdem gegen strafbare Äußerungen wie Beleidigungen im Netz vorgehen.
  • Allerdings ist fraglich, ob das Verschwinden des Tweets wirklich etwas mit dem neuen Gesetz zu tun hat.

Von Jannis Brühl

In der Debatte um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird Heiko Maas von einem Tweet eingeholt, den er vor sieben Jahren verfasst hat. Durch das neue Gesetz, das der SPD-Politiker und Bundesjustizminister entworfen hat, sollen strafbare Äußerungen im Internet schneller gelöscht werden. Es ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft. Seit 1. Januar ist die Übergangsfrist vorbei: Nun drohen Plattformen wie Facebook und Twitter hohe Bußgelder, wenn sie etwa Beleidigungen oder Volksverhetzung nicht schnell löschen.

Gegner des Gesetzes sagen, es schränke die Meinungsfreiheit ein, weil die Unternehmen aus Furcht nun jede auch nur scheinbar heikle Aussage löschten, ohne rechtsstaatliches Verfahren.

In dem Tweet aus dem November 2010 schrieb Maas: "Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist." Das war offenbar ein Angriff auf SPD-Politiker Thilo Sarrazin, der unter anderem in seinem Buch "Deutschland schafft sich ab" muslimfeindliche Thesen verbreitet hatte. Seit dem Wochenende ist dieser Tweet verschwunden ( hier im Google-Cache ist er noch lesbar). Als Maas den Satz twitterte, war er Mitglied des SPD-Präsidiums, hatte aber kein Regierungsamt inne. Justizminister ist er seit Ende 2013.

Allerdings ist fraglich, ob das Verschwinden des Tweets wirklich etwas mit dem neuen Gesetz zu tun hat.

In den sozialen Medien wird Maas von Gegnern seines Gesetzes mit Häme überschüttet: Einem Bumerang gleich richte sich das Gesetz nun gegen ihn selbst und schränke seine eigene Meinungsfreiheit ein. Tatsächlich gaben mehrere Nutzer an, den Tweet als illegal melden zu wollen, bevor er verschwand. Die hatten den alten Beitrag tief in Maas' Timeline entdeckt.

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Doch eines irritiert an der Geschichte: Twitter löscht im Rahmen des NetzDG eigentlich gar keine Beiträge. Das sollten nur Nutzer selbst können. Wenn Twitter einen Beitrag als in Deutschland illegal einstuft, wird er blockiert, und nicht gelöscht wie der Tweet über Sarrazin. Blockierte Tweets sind nur von dem Land aus nicht mehr sichtbar, für das Twitter ihn als illegal einstuft. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz lässt das Sperren eines als strafbar eingestuften Beitrages explizit zu - Hauptsache, Nutzer aus Deutschland bekommen ihn nicht zu sehen.

Dann wäre unter der Webadresse des Links ein entsprechender Hinweis zu finden: "Dieser Tweet wurde zurückgezogen" (" withheld"). Unter der URL, unter der Maas' Tweet zu finden war, steht heute aber: "Sorry, diese Seite existiert nicht." Den konkreten Fall wollte Twitter auf Anfrage der SZ nicht kommentieren.

Aus dem Justizministeriums heißt es: Mitarbeiter der Pressestelle hätten auch Zugriff auf den Account, den Tweet aber nicht gelöscht: "Es war niemand von uns." Dafür, dass der Tweet von jemandem mit Zugang zum Account gelöscht wurde, spricht allerdings, dass das Ministerium laut eigener Aussage keinerlei Information von Twitter zu einem Eingriff erhalten hat. Diese erhalten Nutzer eigentlich, wenn Twitter gegen ihre Beiträge vorgeht. Auf Twitters Webseite heißt es: "Wenn wir Anträge auf Zurückziehung von Inhalten erhalten, benachrichtigen wir die betroffenen Nutzer unverzüglich, sofern uns das nicht ausdrücklich untersagt wird".

Der Minister selbst sagte in einem Interview mit bild.de mehrdeutig: "Ich habe keine Informationen von Twitter bekommen, weshalb er gelöscht wurde oder ob er überhaupt von Twitter gelöscht wurde." Es könnte auch sein, dass das Unternehmen einfach seine eigenen, schon lange existierenden Regeln durchsetze.

Bleiben zwei Möglichkeiten: Twitter löschte den Tweet tatsächlich entgegen seiner eigenen Praxis. Oder Maas beziehungsweise jemand aus seinem Team löschte ihn am Wochenende aus Angst, nachdem Maas' Kritiker den Beitrag aufgespürt hatten. Dann hätte derjenige aber schon am Montag überraschende Erinnerungslücken.

Gegner des Gesetzes sagen, es mache Unternehmen zu Richtern

Anlass für das Gesetz waren insbesondere die vielen Fälle rassistischer Äußerungen über Asylbewerber und Muslime, seit 2015 die Anzahl der Flüchtlinge nach Deutschland massiv gestiegen war. Zudem klagen viele Frauen über Mobbing und Beleidigungen im Netz. Insgesamt umfasst das Gesetz 20 Strafrechtsparagrafen, von Beleidigung und Blasphemie über Bildung terroristischer Vereinigungen bis zu Volksverhetzung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Wenn Nutzer Beiträge melden, müssen Plattformen "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" binnen 24 Stunden entfernen. Für "rechtswidrige Inhalte" gilt eine Frist von sieben Tagen. Wie genau entschieden wird, ob es sich um rechtswidrige Inhalte handelt, ist unklar. Erst vergangene Woche hatte es eine Debatte über das Gesetz gegeben, nachdem Twitter das Nutzerkonto der AfD-Politikerin Beatrix von Storch für mehrere Stunden gesperrt hatte. Anlass war deren Tweet über "barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden". Als Reaktion auf diesen Tweet gab es auch mehrere Strafanzeigen gegen Storch.

Gegner des Gesetzes, darunter "Reporter ohne Grenzen" und viele Juristen, sprechen von einer Auslagerung von Aufgaben der Justiz an Unternehmen. Sie gehen davon aus, dass Facebook, Twitter und andere im Zweifelsfall oft legale Inhalte löschen werden - so genanntes "Overblocking". Statt des neuen Gesetzes empfehlen sie, mehr Richter und Staatanwälte einzusetzen, um Straftaten auf den Plattformen zu untersuchen. Alle Fraktionen im Bundestag außer Union und SPD sind dafür, das Gesetz abzuschaffen.

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