Abzüge vom Lohn:Koalition geht gegen Teilzeitfalle vor

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Raus aus der Teilzeitfalle: Fensterputzer am Rathaus von Baden-Baden. (Foto: Thomas Koehler/imago images/photothek)

Minijobber dürfen künftig länger arbeiten und mehr verdienen. Es gibt aber auch einen Haken.

Von Roland Preuß, Berlin

Die viel kritisierte Teilzeitfalle von Minijobbern gehört nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung bald weitgehend der Vergangenheit an. Die Teilzeitfalle werde durch die anstehende Neuregelung der Mini- und Midijobs "eigentlich abgeschafft", sagte Reinhold Thiede, Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), am Montag bei einem Vortrag in Berlin. Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten künftig einen Anreiz, über die jeweilige Verdienstgrenze der Minijobs hinaus zu arbeiten, sagte Thiede. Allerdings würden der Rentenversicherung dadurch Einnahmen entgehen. Die Regeln für Mini- und Midijobs werden zum 1. Oktober zusammen mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde neu gefasst, die Verdienstgrenze steigt von derzeit 450 auf dann 520 Euro im Monat und wächst künftig parallel zur Höhe des Mindestlohns.

Unter Teilzeitfalle versteht man den Effekt, dass Menschen, die einmal angefangen haben, in Teilzeit zu arbeiten, nicht mehr in eine Vollzeitstelle kommen. Bei den Minijobs ist die Verführung, unter den 450 Euro zu verharren, besonders groß, weil hier grundsätzlich gilt: brutto entspricht netto. Wer über die 450 Euro hinaus verdient, für den werden sofort Sozialabgaben und Steuern fällig. Er oder sie verliert deshalb zunächst Nettoeinkünfte und müsste deutlich mehr arbeiten, um nach Steuern und Abgaben wieder auf dieselbe Summe zu kommen. Besonders gravierend ist das für einen Ehepartner mit Minijob, wenn das Einkommen des Partners höher ist - und damit auch die Steuerlast. Meist trifft das Frauen. Ihnen ist damit eine Karriere verbaut, sie erwerben zudem nur geringe Rentenansprüche.

Mehr Verdienst, mehr aufs Konto

Die von Herbst an geltende Regelung führt dazu, dass Beschäftigte tatsächlich mehr Geld aufs Gehaltskonto bekommen, auch wenn sie etwas mehr als 520 Euro im Monat verdienen, sagte Thiede. Von einem zusätzlich verdienten Euro blieben nach Abzug der Sozialbeiträge 70 Cent übrig. Allerdings sind auch Steuern abzuführen - und hier kann es weiterhin zu hohen Abzügen kommen, räumte Thiede ein, je nachdem, welche Steuerklasse gewählt wird. Hierzu nannte der Rentenexperte keine Zahlen. Nach Berechnungen des DGB müssen Minijobber mit der Steuerklasse V weiterhin mit einem Verlust an Einkommen oberhalb der 520 Euro rechnen, dieser fällt jedoch deutlich geringer aus als bisher.

Hintergrund ist, dass die Beschäftigten künftig über der 520-Euro-Grenze zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, stattdessen wächst der Anteil der Arbeitgeber. Mit steigendem Verdienst erhöht sich dann auch der Anteil der Beschäftigten an der Sozialversicherung, bis er bei einem Monatsverdienst von 1600 Euro die reguläre Höhe erreicht. Thiede sagte, die höheren Beiträge der Arbeitgeber glichen die geringeren Zahlungen der Arbeitnehmer nicht aus, die Beschäftigten würden Rentenansprüche erwerben, die nicht durch die Beiträge gedeckt seien. Die Teilzeitfalle wird also auch auf Kosten der Rentenkasse entschärft. "Sofern wir keine zusätzlichen Bundesmittel dafür erhalten, müssten wir womöglich die Beitragssätze erhöhen", sagte Thiede. Andererseits werde das Risiko von Altersarmut verringert.

Der Rentenexperte erwartet, dass wegen der Neuregelung Minijobber mehr arbeiten und zu Midijobbern werden. Diese seien für Arbeitgeber durch die höheren Sozialbeiträge künftig zwar teurer. "Aber die Arbeitgeber suchen ja händeringend Leute."

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