Wiesbaden:Verfassungsschutz muss Frage zu Bouffier beantworten

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sitzt im Landtag. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild)

Der hessische Verfassungsschutz muss laut einer Gerichtsentscheidung einem Journalisten Auskunft geben zu einer bestimmten Frage im Zusammenhang mit den...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Verfassungsschutz muss laut einer Gerichtsentscheidung einem Journalisten Auskunft geben zu einer bestimmten Frage im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum NSU-Mordfall in Kassel. Konkret geht es um mögliche Interventionen des damaligen hessischen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) im Bezug auf einen damaligen Verfassungsschutzmitarbeiter.

Das Landesamt für Verfassungsschutz müsse Auskunft darüber erteilen, wie oft und gegebenenfalls mit welchem Inhalt Bouffier in der Sache interveniert habe, teilte das Wiesbadener Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Dem Eilantrag des Journalisten sei stattgegeben worden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 2 L 2032/19.WI).

Hintergrund sind die Ermittlungen zu dem Mord an dem deutsch-türkischen Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat 2006. Yozgat ist eines von zehn Opfern, die den Rechtsterroristen vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zugeschrieben werden.

Der Verfassungsschutzmitarbeiter war kurz vor oder während der Tat in dem Café gewesen, nach eigenen Angaben aus privaten Gründen. Er geriet vorübergehend unter Verdacht. Der damalige Innenminister Bouffier hatte einen Sperrvermerk verhängt, mit dem die direkte Befragung von Informanten des Verfassungsschutzmitarbeiters verhindert wurde.

Der Antragsteller habe als Journalist einen Anspruch auf Information, urteilten die Verwaltungsrichter. Anhaltspunkte für eine begründete Verweigerung der Beantwortung dieser Frage seien weder ersichtlich noch substanziiert vorgetragen worden.

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