Medien - Karlsruhe:BGH verhandelt über Filmaufnahmen aus Öko-Hühnerställen

Karlsruhe/Fürstenhof (dpa) - Ein Mann schleicht sich nachts in zwei Öko-Hühnerställe eines Erzeugerzusammenschlusses in Mecklenburg-Vorpommern und macht Filmaufnahmen. Ein Fernsehsender strahlt sie aus, um Missstände bei der Produktion von Biowaren zu dokumentieren. Ob das zulässig ist, überprüft der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Auf den Aufnahmen sind unter anderem Hühner mit nur noch wenigen Federn und tote Hühner zu sehen. In der Sendung "Exclusiv im Ersten" im September 2012 ging es um die Frage: "Wie billig kann Bio sein?". Außerdem liefen die Bilder wenig später im ARD-Magazin "Fakt".

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Karlsruhe/Fürstenhof (dpa) - Ein Mann schleicht sich nachts in zwei Öko-Hühnerställe eines Erzeugerzusammenschlusses in Mecklenburg-Vorpommern und macht Filmaufnahmen. Ein Fernsehsender strahlt sie aus, um Missstände bei der Produktion von Biowaren zu dokumentieren. Ob das zulässig ist, überprüft der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Auf den Aufnahmen sind unter anderem Hühner mit nur noch wenigen Federn und tote Hühner zu sehen. In der Sendung "Exclusiv im Ersten" im September 2012 ging es um die Frage: "Wie billig kann Bio sein?". Außerdem liefen die Bilder wenig später im ARD-Magazin "Fakt".

Der Erzeugerzusammenschluss klagte vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung, das die Verbreitung der Aufnahmen verbot. Die Berufung dagegen blieb erfolglos.

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