Pullach im Isartal:Gutscheine zu Volksbegehren: Sixt muss Bußgeld zahlen

Berlin (dpa/bb) - Nach einer umstrittenen Aktion mit 10-Euro-Gutscheinen für das Tegel-Volksbegehren muss der Autovermieter Sixt ein Bußgeld von 30 000 Euro zahlen. Die Strafe sei rechtskräftig, teilte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag mit.

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Berlin (dpa/bb) - Nach einer umstrittenen Aktion mit 10-Euro-Gutscheinen für das Tegel-Volksbegehren muss der Autovermieter Sixt ein Bußgeld von 30 000 Euro zahlen. Die Strafe sei rechtskräftig, teilte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag mit.

Das Unternehmen hatte Werbe-Mails verschickt, in denen die Empfänger aufgerufen wurden, das von der Berliner FDP initiierte Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel zu unterstützen. Dafür sollte es den Gutschein geben. Die FDP hatte sich distanziert. Sixt stoppte die Aktion - wegen des „hohen öffentlichen Drucks“.

Das Volksbegehren war am Ende erfolgreich. Die Stimmen aus der Sixt-Werbung änderten nach Einschätzung der Landeswahlleitung allerdings nichts am Ergebnis. Voraussichtlich am 24. September, dem Tag der Bundestagswahl, wird nun in einem Volksentscheid abgestimmt, ob Tegel auch nach Eröffnung des neuen Hauptstadt-Airports BER weiterbetrieben werden soll.

Die Landeswahlleitung hatte wegen möglicher Wählerbestechung Anzeige erstattet. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Steltner eingestellt, ein konkreter Täter konnte nicht festgestellt werden. Jedoch sei dem Unternehmen Sixt eine Verletzung seiner Pflichten vorzuwerfen.

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