München:Mehr Drohnenunfälle: Gefahr für Verkehrsflugzeuge

München (dpa/lby) - Eine Drohne landet auf einer Autobahn westlich von München und stößt mit einem Fahrzeug zusammen, eine andere stürzt auf das Dach des Würzburger Doms - die Zahl der Unfälle mit unbemannten Flugobjekten steigt. Waren es 2015 noch vier Abstürze, stieg die Zahl ein Jahr später auf elf, wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher hervorgeht.

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München (dpa/lby) - Eine Drohne landet auf einer Autobahn westlich von München und stößt mit einem Fahrzeug zusammen, eine andere stürzt auf das Dach des Würzburger Doms - die Zahl der Unfälle mit unbemannten Flugobjekten steigt. Waren es 2015 noch vier Abstürze, stieg die Zahl ein Jahr später auf elf, wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher hervorgeht.

Der Oppositionspolitiker geht von weiter steigenden Unfallzahlen aus. „Drohnen öffnen neue Horizonte - privat und gewerblich. Aber je mehr Drohnen herumfliegen, desto mehr wächst die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen und Unfällen.“

Rinderspacher verwies auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung. Demnach gab es 2016 sieben und 2017 neun Meldungen von Drohnen nahe den Flughäfen Nürnberg und München. Seit 2015 wurden nach den Angaben Rinderspachers in Bayern in 45 Fällen Bußgelder verhängt, bei denen Drohnenpiloten gegen luftrechtliche Vorschriften verstießen.

Der SPD-Politiker erinnerte daran, dass das Überfliegen von reinen Wohngebäuden verboten ist, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder mit einer Kamera ausgestattet ist. Für Drohnen ab zwei Kilogramm sei eine Art „Pilotenschein“ erforderlich, für Drohnen über fünf Kilo ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt. Drohnen-Lenker müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung für ihr Gerät haben.

Rinderspacher ist mit der bayerischen Staatsregierung einer Meinung, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf für Regelungen gebe, die über die gut ein Jahr alte Verordnung des Bundes zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten hinausgehen.

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