Frankfurt am Main:Kein Anspruch auf Luxus-Shopping bei verspätetem Fluggepäck

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss eine Airline dem Passagier einem Urteil zufolge keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen. Das Amtsgericht Frankfurt wies nach eigenen Angaben vom Freitag die Klage eines Geschäftsreisenden ab. Der Mann hatte Kleidung und Kosmetika im Gesamtwert von 1286 Euro gekauft und der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt, weil sein Gepäck einen Tag später am Zielort in Malta eintraf. Das Gericht hielt hingegen den von der Airline gezahlten Schadenersatz von 300 Euro für ausreichend. (Aktenzeichen: 30 C 570/17 (68)).

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss eine Airline dem Passagier einem Urteil zufolge keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen. Das Amtsgericht Frankfurt wies nach eigenen Angaben vom Freitag die Klage eines Geschäftsreisenden ab. Der Mann hatte Kleidung und Kosmetika im Gesamtwert von 1286 Euro gekauft und der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt, weil sein Gepäck einen Tag später am Zielort in Malta eintraf. Das Gericht hielt hingegen den von der Airline gezahlten Schadenersatz von 300 Euro für ausreichend. (Aktenzeichen: 30 C 570/17 (68)).

Der Mann argumentierte den Angaben zufolge mit einem wichtigen Geschäftstermin. Er trage ausschließlich luxuriöse Garderobe und könne zudem wegen einer Allergie Hotel-Kosmetika nicht benutzen. Das Gericht entschied hingegen, erforderlich seien nur die notwendigen Dinge für eine Übernachtung gewesen. Der Kläger sei von der Airline informiert worden, dass sein Gepäck am nächsten Tag eintreffen werde. Wenn der Kläger ausschließlich Luxusprodukte bevorzuge, so sei dies sein persönliches Vergnügen, erklärte das Amtsgericht. Mit Zahlung von 300 Euro habe die Fluggesellschaft die erforderlichen Kosten einer Ersatzbeschaffung komplett getragen.

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