Wohn- und Gewerbeflächen:Lindner lehnt Nachbesserung bei Grundsteuerreform ab

Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Kommunen bleibt somit eine stärkere Unterscheidung zwischen bebauten und bebaubaren Wohn- und Gewerbeflächen verwehrt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Nachbesserungen bei der ab 2025 voll wirksamen Grundsteuerreform abgelehnt, mit denen Kommunen eine stärkere Differenzierung zwischen bebauten und bebaubaren Wohn- und Gewerbeflächen ermöglicht würde. Eine bundesgesetzliche Regelung sei in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar, teilte der FDP-Politiker in einem am Dienstag in Berlin verbreiteten Schreiben an Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit. Anlass dafür war, dass die neue Grundsteuer in manchen Kommunen zu einer Belastungsverschiebung zugunsten von Gewerbeimmobilien und zulasten etwa von Einfamilienhäusern führen könnte. Lindner rief die Länder stattdessen auf, Änderungen im Landesrecht vorzunehmen.

Die Reform aus dem Jahr 2019 lasse genügend Spielräume, vom Bundesmodell abzuweichen. Im kommenden Jahr wird die allein den Kommunen zustehende Grundsteuer erstmals auf der Grundlage der Reform erhoben. Millionen Grundstücken sind dazu neu bewertet worden. Erklärtes Ziel der Reform war, dass die Einnahmen der Kommunen langfristig gesichert, Bürgerinnen und Bürger insgesamt aber nicht stärker belastet werden.

"Die Ziele teilt der Bund weiter ausdrücklich", schrieb Lindner. Er ermuntere die Länder, "notwendige Änderungen im Landesrecht aktiv auszuschöpfen". Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatten in einem Brief an Lindner eine bundesgesetzliche Regelung gefordert, die den Kommunen die Option einräumt, im Rahmen der Grundsteuer B unterschiedliche Hebesätze für unbebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Nichtwohnungsgrundstücke festzulegen.

Weitere Gesetzgebung der Länder solle vermieden werden. Der Grundsteuer-Hebesatz wird von den Kommunen als Prozentzahl festgelegt und dient als Faktor, der mit dem sogenannten Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, um die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln.

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