Konsumentenrechte:Union blockiert Sammelklagen für VW-Fahrer

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Ein Kfz-Meister lädt im Rahmen der Rückrufaktion zum Abgasskandal ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor in einer Volkswagen-Werkstatt in der Region Hannover. (Foto: dpa)
  • Nach der Affäre um manipulierte Diesel-Autos haben VW-Fahrer keine Möglichkeit, sich für Sammelklagen zusammenzuschließen.
  • Verhindert haben den Plan einer Art Gruppenklage von Bundesjustizminister Maas (SPD) mehrere Unionsminister, darunter Finanzminister Schäuble.
  • Volkswagen-Kunden wird die geplante Musterklage ohnehin nicht mehr viel nutzen - aus Verjährungsgründen.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Millionen manipulierte Dieselautos hat Volkswagen in den USA und in Europa verkauft. Doch deutsche Kunden haben weniger Aussicht auf eine Entschädigung als Amerikaner. Denn im deutschen Rechtssystem haben VW-Fahrer keine Möglichkeit, sich für Sammelklagen zusammenzuschließen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte deshalb vor mehr als einem Jahr angekündigt, auch in Deutschland eine Art Gruppenklage einzuführen. Doch bis heute kann er diesen Plan nicht umsetzen. Er scheitert am Widerstand mehrerer Unionsminister.

Wie ein interner Briefwechsel zeigt, haben die Häuser von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) verhindert, dass Maas seinen Gesetzentwurf für eine sogenannte Musterfeststellungsklage an die Bundesländer und Verbände verschickt. Auch ein Sprecher von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigt, man habe die Versendung des Entwurfs gestoppt - ebenso wie das Kanzleramt, heißt es aus Regierungskreisen. Die Ressortabstimmung sei "noch nicht abgeschlossen", sagt dort ein Sprecher.

In dem Schreiben aus dem Landwirtschaftsministerium, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, bemängeln Schmidts Beamte, dass sich SPD und Union im Koalitionsvertrag gar nicht auf eine Musterklage verständigt hätten: Die Koalition habe lediglich das Vertragsrecht verbessern wollen. "Der vorliegende Entwurf geht über dieses Ziel hinaus", heißt es. Ohnehin sehe man in der Musterklage "keinen Mehrwert" für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Stattdessen frage man sich, welche Kosten durch diese Art von Sammelklagen auf Unternehmen zukämen: "Die möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten werden nicht näher dargelegt."

Abgasskandal
:VW zahlt weitere Milliardenstrafe in den USA

Der Konzern legt damit die Klagen von 80 000 Diesel-Fahrern bei. Auch der Zulieferer Bosch einigt sich mit den US-Behörden - gesteht aber keine Schuld ein.

Volkswagen-Kunden wird die geplante Musterklage nicht mehr viel nutzen

Am selben Tag Anfang Januar schrieb auch ein Mitarbeiter von Finanzminister Wolfgang Schäuble an das Justizministerium. Ein Musterklagerecht könne eine "erhebliche Unsicherheit" für "Versicherer und Banken" bedeuten. Maas solle die Hürde für solche Sammelklagen deshalb höher hängen: Statt zehn Bürgern sollten künftig "mindestens einhundert" Betroffene nötig sein, um ein Sammelverfahren anzustoßen.

Die Musterfeststellungsklage, die Heiko Maas vorschlägt, ist den großen Verbraucherverbänden und Handelskammern vorbehalten. Diese sollen "eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher" vor Gericht gegen Unternehmen vertreten dürfen. Die Betroffenen sollen sich dafür künftig in ein Klageregister eintragen. Die Verjährung möglicher Rechtsverstöße von Unternehmen würde in diesem Augenblick unterbrochen. So steht es in dem internen Gesetzentwurf.

Noch im Herbst 2016 hatte Justizminister Maas bekräftigt, dass er bis Ende des vergangenen Jahres die Musterklage auf den Weg bringen wollte. Im Oktober war bekannt geworden, dass Verkehrsminister Dobrindt bereits im Dezember 2015 persönlich versucht hatte, die Musterklage zu stoppen. Das neue Klagerecht ist ein langjähriges Projekt des Staatssekretärs Gerd Billen, der 2013 aus dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands ins Justizministerium wechselte. Nach der Affäre um die Manipulationen an VW-Fahrzeugen hatte das Ministerium die Sammelklagen wieder ins Gespräch gebracht. Ein konkreter Entwurf blieb jedoch in der Schublade.

Intern stieß Maas wieder auf eine Blockade

Die Unionsfraktion veröffentlichte unterdessen vor drei Monaten ein verbraucherpolitisches Positionspapier. Darin stellte sie klar: "Für neue Instrumente kollektiver Rechtsdurchsetzung sehen wir keinen Bedarf." Diese Formulierung sei missverständlich gewesen, sagt heute die CDU/CSU-Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil: Es handele sich "bei einer Musterfeststellungsklage nicht um ein neues Instrument".

Am 30. November legten zwei CDU-Rechtspolitiker erneut Eckpunkte vor. Diesmal gingen ihre Pläne sogar über den aktuellen Maas-Entwurf hinaus: Elisabeth Winkelmeier-Becker und ihr Kollege fordern, dass Bürger "einen Anwalt eigener Wahl" mit einem Musterprozess beauftragen dürfen und nicht nur Verbände. Maas reagierte gleich am nächsten Tag auf die neue Offenheit der Union und verschickte seinen Gesetzentwurf an die Kabinettskollegen. Intern stieß er jedoch wieder auf eine Blockade.

Dabei drängt die Zeit. Nur wenn sich die Koalition schnell einige, sagt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, "kann die Musterklage noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden". Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), sagt: "Statt durch wahltaktische Spielchen und Taktieren Gesetze zu blockieren, sollte die Koalition endlich die Rechte der Verbraucher ernst nehmen."

Volkswagen-Kunden wird die geplante Musterklage ohnehin nicht mehr viel nutzen. Maas' Entwurf sieht eine "Aufbauphase von 24 Monaten" für ein Klageregister vor. Sammelklagen werden also frühestens im Jahr 2019 möglich sein. Der Lüneburger Rechtsprofessor Axel Halfmeier sagt, bis dahin seien die Ansprüche vieler Kunden des Autokonzerns wohl längst verjährt.

© SZ vom 06.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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