Eigentlich ist alles ganz einfach: Es gibt im Strafgesetzbuch zwei Paragrafen, die eher selten zur Verurteilung von wirklichen Kriminellen führen, dafür aber eine ganze Branche unter Generalverdacht stellen. Der Paragraf 202a besagt, dass IT-Fachleute, die in fremde Netze und Systeme eindringen, die gegen diesen Einbruch "besonders gesichert" sind, mit Gefängnis bestraft werden können. Was als besonders "gesichert gilt", steht da leider nicht. Der Paragraf 202c wiederum besagt, dass die Verwendung oder Bereitstellung von für IT-Experten völlig normalen Computerprogrammen eine Straftat sein kann, wenn diese zur Vorbereitung einer Straftat nach Paragraf 202a genutzt werden.
IT-Sicherheit:Weg mit dem Hacker-Paragrafen
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Ein Programmierer steht vor Gericht, weil er Sicherheitslücken fand: Möglich ist das wegen eines unsinnigen Strafgesetzes. Die Politik muss es endlich ändern.
Kommentar von Max Muth
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