Internet:Neue Dropbox-AGB: Nutzer sollten Schiedsverfahren widersprechen

Berlin (dpa/tmn) - Der Clouddienst Dropbox hat seine Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet. Neu ist darin vor allem ein Passus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Der Clouddienst Dropbox hat seine Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet. Neu ist darin vor allem ein Passus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden.

Dropbox-Nutzer verpflichten sich laut dem neuen Passus in den AGB, bei bestimmten Problemen nicht vor Gericht zu ziehen, sondern ein Schiedsverfahren zu nutzen. Für Verbraucher sei das ein Nachteil, warnen Experten des Rechtsportals „ iRights.info“ - unter anderem, weil die mit den Schiedsverfahren beauftragte Organisation in den USA sitzt. Anwender sollten diesem Teil der AGB daher widersprechen.

Dropbox hat dafür selbst ein Formular ins Netz gestellt. Wer es nicht nutzt, stimmt dem Passus automatisch zu. Ob eine solche Regelung nach deutschem Recht überhaupt gültig ist, sei allerdings unklar, so die „iRights“-Experten. Es sei daher gut möglich, dass die Vereinbarung auch ohne Widerspruch keine Wirkung habe. Allerdings könnte es dann später knifflig werden: Lässt sich der Kunde im Zweifelsfall doch auf ein Schiedsverfahren ein, erklärt er die Vereinbarung in den AGB nachträglich für gültig, kann also keinen Rückzieher mehr machen. Sicherer sei daher, den Widerspruch schon jetzt zu erklären.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: