Handel:WTO fällt für den Streit um US-Stahlzölle brisantes Urteil

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Streitschlichter der Welthandelsorganisation WTO haben das zentrale Argument der USA im Streit um Stahlzölle ausgehebelt. Foto: Christophe Gateau (Foto: dpa)

Genf (dpa) - Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich in einem brisanten Urteil erstmals zu einer Frage geäußert, die im Streit um US-Zölle auf Stahl und Aluminium eine zentrale Rolle spielt

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Genf (dpa) - Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich in einem brisanten Urteil erstmals zu einer Frage geäußert, die im Streit um US-Zölle auf Stahl und Aluminium eine zentrale Rolle spielt

Können Handelsschranken, die mit Verweis auf die nationale Sicherheit erlassen werden, vor der WTO angefochten werden? Die Streitschlichter sagen in einem konkreten Fall zwischen der Ukraine und Russland: ja - und hebeln damit das zentrale Argument der USA im Streit um Stahlzölle aus, gegen die die EU und andere Länder in der WTO Beschwerde eingelegt haben. Gegen das am Freitag veröffentlichte Urteil können die Streitparteien noch Berufung einlegen.

Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde der Ukraine von 2016. Sie warf Russland vor, den Transit von ukrainischen Waren durch Russland zu behindern. Russland hatte für bestimmte Kontrollmaßnahmen nationale Sicherheitsinteressen geltend gemacht.

Hintergrund war die dramatische Verschlechterung der Beziehungen der Nachbarstaaten nach dem Sturz des russlandfreundlichen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch. Die Ukraine kehrte sich auch wirtschaftlich von Russland ab, um sich stärker in Richtung EU zu orientieren.

Im Zuge des Konflikts annektierte Russland die Schwarzmeer-Halbinsel Krim. In der russisch geprägten Ostukraine brach zudem im April 2014 ein Krieg aus. Seit fünf Jahren kämpfen dort ukrainische Soldaten gegen prorussische Separatisten, die aus Russland unterstützt werden. Mehr als 13.000 Menschen starben bisher.

Die WTO-Streitschlichter urteilten nun, dass sie in der Tat befugt sind zu prüfen, ob das Argument "nationale Sicherheit" zu Recht angeführt wird. Weiter entschieden sie mit Verweis auf Resolutionen des Weltsicherheitsrates, dass die russischen Maßnahmen in einer "Notlage in den internationalen Beziehungen" verhängt wurden.

Sie erfüllten damit die Bedingungen des zum WTO-Regelwerk gehörenden Artikel XXI der GATT-Abkommens. Der Artikel legt fest, unter welchen Umständen ein Land nationale Sicherheitsinteressen anführen darf. Die Schlichter fügen hinzu, dass die russischen Maßnahmen ohne diese Notlage gegen WTO-Auflagen verstoßen hätten.

Für den Streit um die Stahlzölle könnte das Urteil richtungsweisend sein. Die USA argumentieren nämlich bislang, dass WTO-Schlichter einen Fall gar nicht annehmen dürfen, wenn ein Land für Handelsschranken nationale Sicherheitsinteressen anführt. Dem widersprechen die Schlichter in dem Fall Ukraine-Russland.

Die Schlichter stärken damit die Position der EU und anderer Länder, die gegen die US-Zölle geklagt haben. Die Kläger verlangen, dass das Argument "nationale Sicherheit" geprüft wird, weil sie glauben, dass die USA die Stahlzölle nur zum Schutz des heimischen Marktes verhängt haben. Das WTO-Verfahren im Streit um die Stahlzölle beginnt gerade erst. Ein Urteil ist bislang nicht abzusehen.

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