Düsseldorf:CDU und FDP fordern Ausnahmeregeln bei Kassenbons

"Zeitvergeudung", "Müll" und "umweltschädlich" - die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im NRW-Landtag fordern Ausnahmeregeln für die ab dem kommenden Jahr...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - „Zeitvergeudung“, „Müll“ und „umweltschädlich“ - die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im NRW-Landtag fordern Ausnahmeregeln für die ab dem kommenden Jahr geltende Kassenbon-Pflicht. Allein für eine Bäckerei seien 6,5 Millionen Geschäftsvorgänge pro Jahr „keine Ausnahme, sondern Normalität“, heißt es in einem Antrag, über den am kommenden Donnerstag im Plenum abgestimmt werden soll. „Die Erfahrung zeigt: Das Thermopapier der handelsüblichen Kassenbons landet meist schneller im Müll oder auf der Straße als das Brot auf dem Tisch.“ Der ausgedruckte Bon sei besonders beim Verkauf von Essen zum sofortigen Verzehr „eine vermeidbare Zeitvergeudung und zugleich eine umweltschädliche Ressourcenverschwendung“.

Zwar halten auch die Regierungsfraktionen den Schutz vor Steuerhinterziehung durch Datenmanipulation für wichtig. Sie fordern die Landesregierung aber nun auf, sich für eine „praxisnahe, ressourcenschonende und verkäuferfreundliche Handhabung“ einzusetzen. Geprüft werden müsse eine unbürokratische Anwendung der Härtefallregelung zur Befreiung von der Belegausgabepflicht.

Schützenhilfe bekommen die Regierungsfraktionen von den Industrie- und Handelskammern. Denn nach jetziger Praxis werde eine Befreiung von der Bonpflicht in Härtefällen „wohl nur im absoluten Ausnahmefall gelingen“, hieß es bei der IHK Lippe.

Der Staat verliert alljährlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen nicht oder falsch erfassen. Besonders die Gastronomie und Branchen mit hohem Bargeldanteil sind im Visier. Kassen sollen daher künftig durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Das Bundesfinanzministerium räumte aber kürzlich eine Schonfrist zur Aufrüstung der Kassen bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an.

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