Nach der erneuten EU-Zulassung für den Unkrautvernichter Glyphosat sollen die in Deutschland geltenden Anwendungsbeschränkungen dauerhaft festgeschrieben werden. Das sieht eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) vor, die das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat. Untersagt ist demnach der Einsatz in Haus- und Kleingärten sowie in Wasserschutzgebieten. In der Landwirtschaft bleiben etwa die Vorsaat- und Nacherntebehandlung auf Äckern und ein flächiger Einsatz auf Wiesen verboten. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Özdemir sagte, es sei wichtig, dass Landwirte Rechts- und Planungssicherheit hätten, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung lege deshalb fest, wo Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden dürfe. Um die Landwirtschaft weiterzuentwickeln, würden Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff gebraucht. Moderner Pflanzenschutz nutze Glyphosat nur als letztes Mittel, wie es die gute fachliche Praxis auch vorsehe.
Die Verordnung soll eine bisherige Eilverordnung ablösen. Diese hatte auch ein eigentlich zum 1. Januar 2024 greifendes nationales Glyphosat-Verbot aufgehoben, das mit der erneuerten EU-Zulassung rechtlich keinen Bestand mehr gehabt hätte. Auch sonst auslaufende Beschränkungen wurden damit zunächst übergangsweise fortgeschrieben. Die EU-Kommission hatte die Zulassung um zehn Jahre bis 2033 verlängert. Die Behörde traf die Entscheidung, nachdem es unter den EU-Staaten keine Mehrheit dafür oder dagegen gab. Deutschland hatte sich enthalten. Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.