Nürnberg:Pächter der Fürther Hotelpyramide melden Insolvenz an

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Fürth (dpa/lby) - Die bisherigen Pächter der markanten Hotelpyramide in Fürth haben Insolvenz angemeldet. Es ist die Folge eines Gerichtsurteils: Anfang Juni hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Betreiber-Ehepaar zur Zahlung von Pachtrückständen nebst Zinsen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro an die Eigentümer des Gebäudes verurteilt. Nun sei vorsorglich Insolvenz in Eigenverwaltung zur Sicherung des Vermögens der in Liquidation befindlichen Betreibergesellschaft angemeldet worden, sagte Petra Erras der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Erras hatte das Hotel mit ihrem Mann Heribert mehr als 20 Jahre lang betrieben.

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Fürth (dpa/lby) - Die bisherigen Pächter der markanten Hotelpyramide in Fürth haben Insolvenz angemeldet. Es ist die Folge eines Gerichtsurteils: Anfang Juni hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Betreiber-Ehepaar zur Zahlung von Pachtrückständen nebst Zinsen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro an die Eigentümer des Gebäudes verurteilt. Nun sei vorsorglich Insolvenz in Eigenverwaltung zur Sicherung des Vermögens der in Liquidation befindlichen Betreibergesellschaft angemeldet worden, sagte Petra Erras der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Erras hatte das Hotel mit ihrem Mann Heribert mehr als 20 Jahre lang betrieben.

„Nachdem eine Einigung mit den Eigentümern trotz erneuter Verhandlungen und größter Anstrengungen nicht möglich war, haben wir als ordentliche Kaufleute nun jedoch keine andere Wahl, als vorsichtshalber Eigeninsolvenz anzumelden“, erläuterte Erras. Ein Justizsprecher bestätigte den Insolvenzantrag. Das Amtsgericht habe zunächst einen Gutachter bestellt; danach werde entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werde. 

Wegen angeblich gravierender Mängel hatten die Fürther Hoteliers die Hotelpyramide im vergangenen September überraschend geschlossen und Pacht einbehalten. Daraufhin forderte der Eigentümer - die Immobilienfirma Grand City Property - per Zivilklage Pachtrückstände samt Zinsen in Millionenhöhe. Konkret geht es um mangelnden Brandschutz und schmutziges Trinkwasser, das aus der Leitung gekommen sein soll.

Unklar ist, wie es nun in dem Rechtsstreit weitergeht: Über die Zahlung der Pachtrückstände hatte die Kammer in einem Urkundsprozess nur aufgrund des Pachtvertrags entschieden. Solche Verfahren helfen dem Kläger - in diesem Fall der Immobilienfirma -, ohne eine langwierige Beweisaufnahme einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es gibt aber die Möglichkeit eines Nachverfahren, in dem alle gängigen Beweismittel wie etwa Zeugen zugelassen sind.

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