Schwerin (dpa/mv) - Küstenfischer können Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie wegen der Eindämmung der Covid-19-Pandemie zeitweilig ihre Boote stilllegen mussten. Eine Förderung komme für Stilllegungen aufgrund von Quarantäne-Bestimmungen, Marktstörungen, des Wegfalls von Absatzmärkten oder anderer Covid-19 bedingter Probleme in Betracht, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) am Mittwoch in Schwerin.
Die Förderung werde für 30 zusammenhängende Stillliegetage im gesamten zweiten Quartal gewährt. In begründeten Fällen könne die Stilllegung auch bestimmte andere „Tagesblöcke“ betreffen, wenn das der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient. Während der prämierten Stilllegung sei die Fischereitätigkeit einzustellen.