Finanzen:P-Konto-Bescheinigung kann ablaufen

Hamburg (dpa/tmn) - Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bewahrt einen Teil des Geldes vor dem Zugriff von Gläubigern. 1178,59 Euro pro Monat sind automatisch freigestellt. Wer zum Beispiel für seinen Ehepartner oder Kinder im Haushalt sorgen muss, kann einen höheren Betrag schützen lassen. Manche Banken erkennen die dafür notwendigen Bescheinigungen aber nur für einen bestimmten Zeitraum an - und geben Kunden nicht immer Bescheid, wenn dieser bald endet, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Hamburg (dpa/tmn) - Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bewahrt einen Teil des Geldes vor dem Zugriff von Gläubigern. 1178,59 Euro pro Monat sind automatisch freigestellt. Wer zum Beispiel für seinen Ehepartner oder Kinder im Haushalt sorgen muss, kann einen höheren Betrag schützen lassen. Manche Banken erkennen die dafür notwendigen Bescheinigungen aber nur für einen bestimmten Zeitraum an - und geben Kunden nicht immer Bescheid, wenn dieser bald endet, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Inhaber von P-Konten sollten deshalb bei ihrem Kreditinstitut nachfragen, wann die sogenannten P-Konto-Bescheinigungen ablaufen, so der Rat der Verbraucherschützer. Denn wenn sie nicht mehr gelten, können Beträge über dem Sockelbetrag von 1178,59 Euro gepfändet werden.

Beruhigt können aber in der Regel Verbraucher sein, die für unterhaltsberechtigte Kinder einen Freibetrag bekommen. Diese Bescheinigungen gelten grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, so die Verbraucherschützer.

Freibeträge für Familienmitglieder

Freibeträge für Ehegatten oder Kinder richtet die Bank nach Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung ein. Diese Bescheinigung kann zum Beispiel der Arbeitgeber, die Familienkasse oder der Sozialleistungsträger ausstellen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt. Für die erste zusätzliche Person erhöht sich der Freibetrag seit Juli 2019 um 443,57 Euro, für jede weitere um jeweils 247,12 Euro.

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