Finanzen:Alleinerziehenden steht steuerlicher Entlastungsbetrag zu

Berlin (dpa/tmn) - Alleinerziehende können bei der Steuererklärung den sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser beträgt 1908 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin.

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Berlin (dpa/tmn) - Alleinerziehende können bei der Steuererklärung den sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser beträgt 1908 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin.

Der Freibetrag unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Alleinerziehende haben die Möglichkeit, diesen Betrag in ihrer Steuererklärung anzugeben. Oder aber sie lassen sich in Lohnsteuerklasse II eingruppieren. In letzterem Fall wird der Betrag direkt beim Abzug der Steuern vom Lohn vom Finanzamt berücksichtigt.

Als alleinerziehend gilt, wer dauerhaft getrennt von einem Partner lebt, verwitwet oder nicht verheiratet ist. Die Person darf auch nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person leben, ausgenommen sind die eigenen Kinder.

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