Wirecard:Die Wirtschaftsprüfer und der Maulwurf

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Die alte Wirecard-Zentrale in Aschheim: Schon Jahre vor dem Kollaps war der Konzern von den Erlösen aus dem Drittpartner-Geschäft abhängig. Aber gab es die überhaupt? (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ein geheimer Report zum Fall Wirecard lässt EY gar nicht gut aussehen. Zuletzt geriet das Papier trotz allem an die Öffentlichkeit. Nun haben Wirtschaftsprüfer Anzeige gegen die unbekannte Quelle gestellt.

Von Klaus Ott, Jörg Schmitt und Nils Wischmeyer, Köln

Die Wirtschaftsprüfgesellschaft EY hat eine Anzeige gegen unbekannt wegen der Weitergabe eines kritischen, als geheim eingestuften Berichts über die Arbeit von EY im Fall Wirecard erstattet. Dabei gehe es dem Konzern zufolge nicht um die bisher oft diskutierte Frage, ob der Bericht überhaupt erscheinen soll, sondern um die Weitergabe des Geheimreports.

Hintergrund des Papiers und der Anzeige ist die Rolle der Wirtschaftsprüfer von EY im Wirecard-Skandal. Die Prüfgesellschaft hatte die Bilanzen des Aschheimer Konzern jahrelang analysiert und für richtig befunden. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags zum Fall Wirecard hatte aus diesem Grund einen Sonderbericht in Auftrag gegeben, der genau diese Rolle untersuchen sollte. Herausgekommen ist der sogenannte Wambach-Report, benannt nach seinem Verfasser Martin Wambach, der den Report gemeinsam mit seinem Team erarbeitet hatte.

Das 168-Seiten-Papier, in dem EY nicht besonders gut wegkommt, wurde von der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags im April als geheim eingestuft. Damit ist der Bericht normalerweise nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Grund für diese Einstufung waren Bedenken von EY, da der Bericht unter anderem Betriebsgeheimnisse enthalte. Die Prüfer schlugen vor, lediglich eine Zusammenfassung zu veröffentlichen, die weder Geschäftsgeheimnisse noch Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter von EY berühren sollte.

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Der PUA ging auf dieses Angebot jedoch nicht ein und wollte den Report lieber in seiner vollen Länge veröffentlichen. Auch weil sich die Öffentlichkeit dadurch ein vollständiges Bild des Skandals machen könne, wie der CSU-Politiker Hans Michelbach sagte. "Es liegt im öffentlichem Interesse, dass die Geheimhaltung der Berichte des Ermittlungsbeauftragten aufgehoben wird", so Michelbach. Der Fall gelangte in den Wochen darauf bis vor den Bundesgerichtshof, wo der zuständige Richter den Antrag des Parlamentarischen Unterschungsausschusses auf eine Veröffentlichung zunächst ablehnte. Dagegen legte der PUA Beschwerde ein.

Das Handelsblatt hatte den Wambach-Report daraufhin Mitte November unter dem Verweis des öffentlichen Interesses in voller Länge veröffentlicht, allerdings mit einigen Schwärzungen. So sind beispielsweise die Namen von EY-Mitarbeitern nicht lesbar, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen, wie die Zeitung schreibt.

Die nun von der Kanzlei Freshfields erarbeitete EY-Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und betrifft die Weitergabe des Reports durch jemanden, der dazu Zugang hatte. "Aus Sicht von EY stellt die Weitergabe des Berichts eine Umgehung dieses rechtsstaatlich vorgesehenen Verfahrens dar, verletzt die höchstrichterliche Entscheidungshoheit und schafft eigenmächtig Fakten", teilte ein EY-Sprecher mit. Mit dem rechtsstaatlich vorgesehenen Verfahren meint EY die Entscheidung des BGH. Die Strafanzeige ziele dabei explizit nicht auf die Frage, ob eine Veröffentlichung überhaupt rechtmäßig wäre. Dazu steht aktuell noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus.

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