Einzelhandel - Erfurt:FDP und AfD: 2G-Regel muss auch in Thüringen fallen

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"2G+" steht auf einer Tafel vor einer Gaststätte. Foto: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zum Aufheben der 2G-Regel in bayerischen Bekleidungsgeschäften werden auch in Thüringen entsprechende Forderungen laut. Die FDP und die AfD im Thüringer Landtag verlangten am Mittwoch von Rot-Rot-Grün, gleichfalls im Freistaat den beschränkten Zutritt nur für Genesene und Geimpfte außer Kraft zu setzen.

Bekleidungsgeschäfte sollten ab sofort wieder für alle Menschen frei zugänglich sein, erklärten die Liberalen. Die Richter hätten eine "unglaubliche, weil unbegründete Ungleichbehandlung" beendet.

In Bayern gilt seit Ende 2021 für Bekleidungsgeschäfte genauso wie für Buchhandlungen und Blumenläden keine 2G-Vorschrift mehr. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der vergangenen Woche entschied, dienen sie der "Deckung des täglichen Bedarfs" und bleiben somit von der Regelung ausgenommen.

Die AfD-Fraktion kritisierte die 2G-Regel als diskriminierend. Sie werde nach und nach fallen, weil sie jeder Grundlage entbehre, hieß es. Die AfD verwies ebenfalls wie die FDP auf einen verbindlichen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, mit dem im Dezember 2021 die 2G-Regel im gesamten niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt wurde. Dass die Gerichte solche Entscheidungen fällen, sei zu begrüßen und müsse nunmehr auch für die Thüringer Einzelhändler kommen, verlangte die AfD-Fraktion.

© dpa-infocom, dpa:220105-99-600580/2

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