Dienstleistungen - Berlin:Abbruch von Betriebsratswahl bei Lieferdienst Gorillas

Berlin
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Im Streit über Betriebsratswahlen beim Lebensmittellieferdienst Gorillas hat die Unternehmensführung einen Erfolg erzielt. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg muss eine für Mittwoch geplante Wahl im Warenlager Schöneberg in der Hauptstadt abgebrochen werden. Aus Sicht des Gerichts gibt es bei der Zusammensetzung des Wahlvorstandes deutliche Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften für eine Betriebsratswahl. Mit seiner Entscheidung hob das LAG im Eilverfahren einen Beschluss des Arbeitsgerichts auf. Dieses hatte in der vergangenen Woche ohne mündliche Verhandlung einen Abbruch der Wahl abgelehnt.

Zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung des Lieferdienstes brodelt es seit langem. Im vergangenen Jahr hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langem Ringen mit der Unternehmensführung einen Betriebsrat als Interessenvertretung für die Beschäftigten in ganz Berlin gewählt. Das Gremium wirft dem Unternehmen nun vor, als Reaktion auf die Wahl aus den einzelnen Warenlager-Standorten eigenständige Franchise-Unternehmen gemacht zu haben. In diesen habe der stadtweite Betriebsrat kein Mitspracherecht.

"Deshalb werden Wahlen in jedem Warenlager abgehalten", hieß es in einem Aushang des Betriebsrats für die nun gerichtlich gestoppte Wahl. Der Unternehmensleitung sind nach eigenen Angaben weitere Wahlen für die Standorte Friedenau, Moabit und Treptow geplant. Dagegen geht Gorillas gerichtlich vor.

"Es können aus rechtlicher Sicht nicht mehrere Betriebsräte für den gleichen Betrieb zuständig sein", argumentierte der Lieferdienst. Kontakt- und Gesprächsversuche mit Betriebsrat und Wahlvorständen seien bislang gescheitert. Man habe sich gezwungen gesehen, im Sinne einer rechtlich einwandfreien Vertretung der Mitarbeiterinteressen "gegen die geplanten illegalen Wahlbestrebungen vorzugehen", erklärte eine Sprecherin am Mittwoch.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers dürfte die erste Entscheidung des LAG Auswirkungen auf die Verfahren beim Arbeitsgericht haben. Davon geht auch Anwalt Martin Bechert aus, der einen Wahlvorstand vertrat. "Den Gorillas gelingt es offensichtlich, aufgrund von formellen Gründen die Wahl demokratischer Interessenvertretungen in den Betrieben zu verhindern."

© dpa-infocom, dpa:221019-99-181096/2

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