Es ist ein unschönes Szenario, das viele Kritiker von E-Mobilität und Wärmepumpen immer wieder beschreiben: Wenn das Netz nicht darauf ausgelegt sei, zu bestimmten Uhrzeiten viele Autos zu laden und gleichzeitig Wohnungen zu heizen, würde den Betroffenen zukünftig einfach der Strom dafür abgedreht. Die neuesten Pläne der Bundesnetzagentur geben jedoch Entwarnung. Von Abschaltungen ist darin nicht mehr die Rede, sondern nur noch von der Option, den Strombezug zeitweise zu drosseln.
"Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag. "Sie sind nur als Ultima Ratio zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist." Die Bundesnetzagentur hatte bereits ein Eckpunkte-Papier dazu veröffentlicht. Dieses wurde jetzt an einen Stellen verändert. Zum Beispiel sollen immer mindestens 4,2 kW zur Verfügung stehen. Das reiche, um Wärmepumpen weiter zu betreiben und um ein E-Auto in zwei Stunden für 50 Kilometer Reichweite zu laden.
Zudem sollen die Netzbetreiber in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen, wenn sie ins Stromnetz eingreifen. Es soll sich für Haushalte außerdem zukünftig lohnen, wenn sie ihren Stromverbrauch so steuern, dass sie in den Spitzenzeiten möglichst wenig Energie benötigen. Über so genannte variable Netzentgelte kann es zum Beispiel günstiger sein, wenn man Waschmaschine oder Geschirrspüler dann nutzt, wenn wenig Strom nachgefragt wird oder sein E-Auto nicht direkt am Abend lädt, sondern den Ladevorgang erst in der Nacht startet.