Banken:Kabinett beschließt besseren Schutz für Spareinlagen

Berlin (dpa) - Sparer in Deutschland sind künftig besser vor dem Verlust ihres Geldes geschützt. Das Bundeskabinett beschloss das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie für die einheitliche Einlagensicherung.

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Berlin (dpa) - Sparer in Deutschland sind künftig besser vor dem Verlust ihres Geldes geschützt. Das Bundeskabinett beschloss das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie für die einheitliche Einlagensicherung.

Danach kommen Sparer im Schadensfall künftig auch schneller und unbürokratischer an ihr Geld. Bei einer Bank-Pleite sollen Kontoinhaber ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten - in Deutschland gilt dies ab 1. Juni 2016, europaweit spätestens 2024. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte: "Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher." Mit dem Gesetz werde die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung erhöht: "Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem." Die Strukturen der deutschen Einlagensicherung blieben erhalten.

Nach der EU-Richtlinie muss jedes EU-Land einen Einlagensicherungsfonds aufbauen. In Deutschland gibt es allerdings bereits seit Jahren einen Einlagenschutz für Spargelder, der deutlich über die europaweit geltende gesetzliche Sicherung von 100 000 Euro pro Kunde hinausreicht. Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die erhalten bleiben und ein weit höheres Schutzniveau bieten.

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