Frankfurt am Main:„Cum-Cum“-Geschäfte: Commerzbank stockt Rückstellungen auf

Frankfurt/Main (dpa) - Die Commerzbank hat für mögliche Zahlungen ans Finanzamt wegen umstrittener Aktiengeschäfte mehr Geld auf die hohe Kante gelegt. Per Ende 2017 seien im Zusammenhang mit "Cum-Cum"-Geschäften 12 Millionen Euro Rückstellungen für die Kapitalertragsteuer gebildet worden, die gegebenenfalls zurückerstattet werden muss, schreibt die Bank in ihrem am Montag veröffentlichten Geschäftsbericht. Mitte November hatte die Bank noch von 10,5 Millionen Euro gesprochen.

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Frankfurt/Main (dpa) - Die Commerzbank hat für mögliche Zahlungen ans Finanzamt wegen umstrittener Aktiengeschäfte mehr Geld auf die hohe Kante gelegt. Per Ende 2017 seien im Zusammenhang mit „Cum-Cum“-Geschäften 12 Millionen Euro Rückstellungen für die Kapitalertragsteuer gebildet worden, die gegebenenfalls zurückerstattet werden muss, schreibt die Bank in ihrem am Montag veröffentlichten Geschäftsbericht. Mitte November hatte die Bank noch von 10,5 Millionen Euro gesprochen.

Bei „Cum-Cum“-Geschäften konnten Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Dazu wurden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividenden-Stichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. An diese wurde die Dividende dann ausgeschüttet, darauf wurde Kapitalertragsteuer fällig. Die inländische Bank konnte sich dann - anders als die ausländischen Investoren - die Kapitalertragsteuer anrechnen beziehungsweise vom Staat erstatten lassen. Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die zulasten des Staates gesparte Steuer teilten Banken und Investoren untereinander auf.

Zwar schloss der Gesetzgeber dieses Steuerschlupfloch Anfang 2016. Für die Aufarbeitung der „Cum-Cum“-Altfälle vor dem 31. Dezember 2015 haben die Finanzämter aber im Sommer 2017 eine Anleitung vom Bundesfinanzministeriums bekommen, wie sie bei einem angenommenen Missbrauch vorgehen sollen.

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