München:Schadenersatz nach Suizid auf den Schienen?

München (dpa) - Im Prozess um Schadenersatz für einen Lokführer nach einem Suizid zeichnet sich ein Vergleich ab. Das Oberlandesgericht München (OLG) empfahl den Parteien am Mittwoch, sich zu einigen. Laut Vorschlag der Vorsitzenden Richterin soll die Haftpflichtversicherung des Toten 70 000 Euro Schadenersatz an den Lokführer zahlen. Im Gegenzug soll der seine Klage zurückziehen. Die Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, sich über den Vorschlag Gedanken zu machen. Wenn sie keinen Widerspruch gegen den Vergleich einlegen, ist der Fall damit erledigt.

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München (dpa) - Im Prozess um Schadenersatz für einen Lokführer nach einem Suizid zeichnet sich ein Vergleich ab. Das Oberlandesgericht München (OLG) empfahl den Parteien am Mittwoch, sich zu einigen. Laut Vorschlag der Vorsitzenden Richterin soll die Haftpflichtversicherung des Toten 70 000 Euro Schadenersatz an den Lokführer zahlen. Im Gegenzug soll der seine Klage zurückziehen. Die Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, sich über den Vorschlag Gedanken zu machen. Wenn sie keinen Widerspruch gegen den Vergleich einlegen, ist der Fall damit erledigt.

In dem Rechtsstreit geht es um einen Vorfall aus dem Jahr 2013. Damals wurde ein Mann am Bahnhof in Freising bei München von einem Zug erfasst und getötet. Der heute 42 Jahre alte Zugführer, dessen Bahn den Mann überrollte, erlitt einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten.

Darum forderte er von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten 10 000 Euro Schmerzensgeld und 27 000 Euro Schadenersatz sowie Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente. Eine Gesamtforderung von 100 000 Euro für den Vergleich bezeichnete das Gericht am Mittwoch als „unrealistisch“. Zunächst hatte der Kläger auch den Bruder des Toten als Erben verklagt. Der hat die Erbschaft allerdings inzwischen ausgeschlagen.

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