Leipzig (dpa/th) - Die Sicherheit an der ICE-Neubaustrecke zwischen Berlin und München beschäftigt seit Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret geht es um die Größe von Rettungsplätzen an dem Abschnitt durch den Thüringer Wald. Das Land Thüringen, der Landkreis Sonneberg und der Ilm-Kreis verlangen, die Plätze an den Tunnelanlagen deutlich zu vergrößern, damit bei einem Unglück betroffene Fahrgäste geborgen und versorgt werden können.
Das Eisenbahn-Bundesamt bezweifelt, dass die Landkreise überhaupt berechtigt sind, gegen dessen Planfeststellungsbeschlüsse vom März 2016 zu klagen. Darin wurde die Größe der Rettungsplätze festgelegt. Zwar seien die Kreise wohl für den überörtlichen Brandschutz zuständig, der Katastrophenschutz gehöre jedoch nicht zu ihren Aufgaben, argumentiert das Bundesamt. Größere Rettungsplätze wären erst im Katastrophenfall notwendig.