Düsseldorf:Umwelthilfe zieht Zwangsvollstreckungsantrag zurück

Düsseldorf (dpa/lnw) -Die Deutsche Umwelthilfe hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der Umwelthilfe. Als Reaktion auf Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig.

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Düsseldorf (dpa/lnw) -Die Deutsche Umwelthilfe hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der Umwelthilfe. Als Reaktion auf Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig.

Inzwischen habe das NRW-Umweltministerium erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Umstritten ist, ob sich daraus Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen.

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