Luxembourg:Fehler bei Verlängerung von Akw-Laufzeiten in Belgien

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Luxemburg/Aachen (dpa/lnw) - Belgien hat bei der Laufzeitverlängerung für die Atommeiler Doel 1 und Doel 2 aus Sicht der zuständigen EU-Gutachterin wahrscheinlich Pflichten zur Umweltprüfung verletzt. Dies legte Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag in ihren Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof dar. Nach ihrer Einschätzung muss die belgische Entscheidung deswegen aber nicht unbedingt gekippt werden. Die pannenanfälligen belgischen Atommeiler sind für Deutschland immer wieder Grund zur Sorge. Die Reaktoren in Doel sind etwa 140 Kilometer von Aachen entfernt. Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet.

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Luxemburg/Aachen (dpa/lnw) - Belgien hat bei der Laufzeitverlängerung für die Atommeiler Doel 1 und Doel 2 aus Sicht der zuständigen EU-Gutachterin wahrscheinlich Pflichten zur Umweltprüfung verletzt. Dies legte Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag in ihren Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof dar. Nach ihrer Einschätzung muss die belgische Entscheidung deswegen aber nicht unbedingt gekippt werden. Die pannenanfälligen belgischen Atommeiler sind für Deutschland immer wieder Grund zur Sorge. Die Reaktoren in Doel sind etwa 140 Kilometer von Aachen entfernt. Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet.

Belgien hatte 2003 den schrittweisen Atomausstieg bis 2025 beschlossen. Die Reaktoren Doel 1 und Doel 2 hätten demnach 2015 stillgelegt werden sollen. In dem Jahr wurde beiden Meilern jedoch per Gesetz eine um zehn Jahre längere Laufzeit zugestanden. Dies geschah unter der Bedingung, dass der Betreiber Electrabel rund 700 Millionen Euro in die Sicherheit investiert. Zwei belgische Verbände klagen gegen die Verlängerung, weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Nachrüstungen gegeben und Belgien dies auch nicht für nötig gehalten habe.

Generalanwältin Kokott erklärt in ihrem Gutachten (Aktenzeichen C-411/17), sie sehe „Anhaltspunkte“, dass im EU-Recht festgelegte Pflichten zur Umweltprüfung verletzt worden seien. Dennoch sei es nicht ausgeschlossen, das belgische Gesetz ausnahmsweise in Kraft zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Dazu zähle, dass das öffentliche Interesse an der weiteren Geltung des Gesetzes überwiege. Darüber müssten belgische Gerichte entscheiden.

Die Grünen-Umweltpolitikerin Sylvia Kotting-Uhl sprach von einem „Erfolg in der Sache“ für die Kläger und forderte erneut, die beiden Reaktoren vom Netz zu nehmen.

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