Schwerin:Entschädigung für Schweinepest-Maßnahmen zurückgefahren

Ab April wird die Zahlung von Entschädigungen für Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern zurückgefahren. Die...

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Schwerin (dpa/mv) - Ab April wird die Zahlung von Entschädigungen für Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern zurückgefahren. Die sogenannte „Pürzelprämie“ für erlegtes Schwarzwild werde ab dann nicht mehr gezahlt, bis zum 31. März eingegangene Anträge werden zudem nur noch so lange ausgezahlt, wie die dafür vorgesehenen Mittel reichen, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch in Schwerin mit. Gleiches gelte für die Abrechnung von Hundeeinsätzen bei Drückjagden.

Nach dem Stichtag wird dem Ministerium zufolge eine Pauschale von 25 Euro für das Erlegen von Schwarzwild gezahlt, jedoch nur in Restriktionsgebieten. Hierzu müsse das Veterinäramt zuvor den Seuchenfall festgestellt und öffentlich bekanntgemacht haben. Die Folgeregelung soll bis Ende März 2023 gelten.

© dpa-infocom, dpa:220330-99-734549/2

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