Berlin:1897 Schweinepest-Fälle in Brandenburg

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Ein Schild mit der Aufschrift „Wildschweinbarriere“ hängt an einem Zaun. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Innerhalb von knapp drei Wochen ist in Brandenburg die Zahl der bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest um 119 auf 1897 gestiegen. Am 4. Oktober waren...

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Potsdam (dpa/bb) - Innerhalb von knapp drei Wochen ist in Brandenburg die Zahl der bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest um 119 auf 1897 gestiegen. Am 4. Oktober waren es noch 1778 ASP-Fälle. Am meisten wurde die Tierseuche bislang im Landkreis Oder-Spree nachgewiesen (885). Danach folgen die Stadt Frankfurt (Oder) mit 318 Fällen und die Kreise Märkisch Oderland (285) und Spree-Neiße (279).

In diesen beiden Kreisen können Schweinehalter erst einmal aufatmen: Seit diesem Samstag sind dort nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums die wegen der Afrikanischen Schweinepest eingerichteten Sperrzonen III aufgehoben. Da es in diesen Kreisen in den vergangenen drei Monaten keine weiteren Ausbrüche in Hausschweinbeständen gab, wurden die Gebiete zur Sperrzone II herabgestuft. Die Vermarktung der Tiere aus acht gewerblichen Betrieben mit insgesamt rund 31 500 Schweinen werde damit ermöglicht, hieß es weiter. Zuvor war die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte im Ständigen Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) die Aufhebung der Sperrzone III in Brandenburg und Sachsen nach drei Monaten anstelle von zwölf Monaten beantragt. Die anderen europäischen Mitgliedstaaten hatten der Verkürzung dem Bundesministerium zufolge zugestimmt.

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland wurde amtlich vom Landkreis Spree-Neiße Mitte September des vergangenen Jahres festgestellt. Später war auch Sachsen betroffen. Mitte Juli dieses Jahres wurde die Tierseuche bundesweit erstmals in Brandenburg in Hausschweinbeständen festgestellt. Danach musste laut EU-Verordnung um die Fundorte die Sperrzone III eingerichtet werden. Schlachthöfe sind meist nicht bereit, Tiere aus der Zone zu schlachten, da die Vermarktung des Fleisches an Bedingungen gebunden ist. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

© dpa-infocom, dpa:211023-99-707239/2

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