Online-Handel:Wie Anwälte mit Abmahnungen abzocken

Lesezeit: 3 Min.

Bereits kleinste Fehler können eine Abmahnung nach sich ziehen - und die kann teuer werden. (Foto: imago/Photocase)
  • Anwälte und Vereine überziehen Kleinunternehmer mit Abmahnungen.
  • Bereits kleine Fehler reichen, um eine Abmahnung zu kassieren. Es drohen Unterlassungserklärungen und hohe Strafen.
  • Eine Petition fordert, Betroffene besser zu schützen und die Abmahn-Industrie einzubremsen.

Von Nils Wischmeyer, München

Am Ende brach Ferhat Kalpaslan zusammen, innere Blutungen, Krankenhaus. Er überlebte nur knapp. Mehrere Nebenjobs hatte er zwischenzeitlich, arbeitete sieben Tage die Woche und alles nur, um Abmahnungen zu bezahlen.

Über das Internet verkauft Kalpaslan nebenberuflich Computerzubehör. Alles lief gut, bis er 2015 bei einigen Produkten einen Fehler bei der Rückgabeerklärung machte. Durch Zufall wurden Anwälte und Vereine auf ihn aufmerksam, die mit Abmahnungen ihr Geld verdienen. Sie durchstöberten seinen Onlineshop, fanden den Fehler und mahnten ihn ab, er musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Für jeden weiteren Fehler in seinem Onlineshop muss er 5000 Euro zahlen. Schon bald fanden die Anwälte zwei kleine Verstöße, und Kalpaslan musste zahlen. Inklusive diverser Kosten hatte er zwischenzeitlich Schulden in Höhe von 23 000 Euro. Wie er das Geld auftreiben soll, wusste er nicht, trotz diverser Nebenjobs. Im Sommer 2017 brach er dann zusammen. Die Abmahner, so sagt er, haben ihn ins Krankenhaus gebracht.

Online-Handel
:Abmahnungen dürfen kein Geschäftsmodell sein

Die Politik hat dem Treiben der Anwälte viel zu lange tatenlos zugesehen. Dabei gäbe es eine einfache Möglichkeit, die Abmahn-Abzocke zu stoppen.

Kommentar von Nils Wischmeyer

Kalpaslan ist nur einer von Abertausenden Selbstständigen, die die Anwälte und Abmahnvereine systematisch wegen Kleinigkeiten abmahnen und so in den Ruin treiben. Im Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Gesetzes festgeschrieben, unternommen hat die Politik bisher aber nichts. Mittlerweile haben sich einflussreiche Verbände wie Bitkom, der Bundesverband E-Commerce und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eingeschaltet, dem Bundestag liegt zudem eine Petition zur Änderung der Rechtsprechung mit mehr als 25 000 Unterstützern vor. Am Montag wurde sie erstmals vorgetragen.

Seit etwa zwei Jahren verschärft sich das Problem drastisch, wie Zahlen des Händlerbundes zeigen. 2015 noch war es jeder fünfte Händler, der abgemahnt wurde, 2017 war fast jeder Dritte betroffen. Claudia Helming, Gründerin der Onlineplattform Dawanda, auf der Selbständige Selbstgemachtes vertreiben, spricht gar von einem Klima der Angst. Selbständige würden ihre Onlineshops schließen oder gar nicht erst eröffnen, weil sie Angst vor Abmahnungen hätten. "Das kann so nicht weitergehen, das macht den Online-Handel kaputt", sagt Helming.

Anwälte missbrauchen das Konzept der Abmahnungen

Ursprünglich waren Abmahnungen ein probates Instrument, das half, Gerichte zu entlasten. In der Praxis aber missbrauchen einige Anwälte und Vereine das Konzept und haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Zuerst durchsuchen sie kleine Onlineshops nach winzigen Fehlern, beispielsweise abgekürzten Namen im Impressum oder Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Dann folgen serienweise Abmahnungen, berichtet Hildegard Reppelmund, Rechtsanwältin bei der DIHK.

Man habe immer wieder den Eindruck, dass Rechtsanwälte mit angeblichen Mitbewerbern zusammenarbeiten, um so Geld zu verdienen, was sich nur selten beweisen lasse. Hintergrund ist, dass in Deutschland nur Konkurrenten aus derselben Branche oder aber Wettbewerbsvereine klagen dürfen. Ob Letztere aber klageberechtigt sind, ist oft nicht zu erkennen. "Hier besteht dringend gesetzgeberischer Handlungsbedarf", sagt Reppelmund.

Für ihre Abmahnungen picken sich die Anwälte und Vereine gezielt Existenzgründer oder Teilzeit-Selbständige heraus. Vera Dietrich weiß genau, wie das ist. In ihrer Elternzeit begann sie einen alten Traum zu verfolgen und entwarf Seidenschale, die sie Online über Dawanda verkaufte. Nach kurzer Zeit bekam sie die erste Abmahnung. Dietrich hatte vergessen, den genauen Anteil der Seide und der Wolle bei einem Produkt zu deklarieren.

Widerwillig zahlte sie die Abmahnung und sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Händler, den Fehler nicht zu wiederholen - und zwar ein Leben lang. Macht er es doch, muss er für jeden einzelnen Verstoß zahlen, oftmals eine vier- oder fünfstellige Summe. Alternativ zerren die Anwälte die Betroffenen vor möglichst weit entfernte Gerichte, was die Verteidigung kostspielig macht. Das ist in Deutschland möglich, weil hierzulande der "fliegende Gerichtsstand" gilt.

"Ich kann meiner Familie dieses finanzielle Risiko nicht zumuten"

Vera Dietrich unterzeichnete die Unterlassungserklärung nicht und erhielt kurz vor Weihnachten 2017 ein neuerliches Schreiben. Sollte sie den Fehler erneut begehen, drohen die Abmahner mit einer Strafe von bis zu 250 000 Euro. Dietrich war geschockt, nahm ihren Onlineshop aus dem Netz. "Ich kann meiner Familie dieses finanzielle Risiko nicht zumuten", sagt sie.

Im März 2018 startete sie eine Petition, die auch Ebay, Dawanda und zahlreiche Wirtschaftsverbände wie der DIHK und der Digitalverband Bitkom unterstützen. Darin fordert Dietrich vier Veränderungen. Zum einen sollen sich Abmahnungen finanziell nicht mehr lohnen. Außerdem sollen Wettbewerbsvereine und Verbrauchervereine schärferen Anforderungen unterliegen. Als Wettbewerber soll nur abmahnen können, wer durch den Fehler einen Nachteil hat. Außerdem soll präziser definiert werden, wann Rechtsmissbrauch vorliegt. Auch der fliegende Gerichtsstand solle wegfallen, fordert Vera Dietrich in ihrer Petition.

Am Ende wolle sie die Abmahnungen natürlich nicht abschaffen. Es müsse aber grundlegende Änderungen geben, sagt sie. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland, sagt: "Abmahnungen sind ein sinnvolles Instrument. Sie dürfen nur nicht von Geschäftemachern missbraucht werden."

© SZ vom 12.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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