Rechtskolumne:Darf man den Weihnachtsbaum am Straßenrand entsorgen?

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Wer seinen Weihnachtsbaum illegal entsorgt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. (Foto: IMAGO/Westend61)

Nach den Feiertagen soll der Christbaum rasch raus aus dem Wohnzimmer. Wie man die Bäume auf legale - und nachhaltige - Art loswird.

Von Leonie Georg

"O Tannenbaum, o Tannenbaum/Wie treu sind deine Blätter!" Manche erinnern sich daran, wie gerne bereits ihre Großmutter dieses Loblied auf den zu jeder Jahreszeit grünen Weihnachtsbaum angestimmt hat. Doch anders als in der Natur verliert die Tanne im Wohnzimmer ihre sattgrüne Farbe oft schon kurz nach Weihnachten. Und das schöne Nadelkleid der Fichte im Ständer rieselt schon bald zu Boden. Daher haben es viele eilig, das Bäumchen am Dreikönigstag oder spätestens ein paar Tage danach loszuwerden. Doch auf welche Art und Weise? Der eine oder andere hat schon beobachtet, wie sein Nachbar ungeniert seinen Baum durchs Treppenhaus nach draußen schleift und einfach auf dem Gehweg liegen lässt.

Gerade in Städten gibt es immer wieder das Problem, dass Menschen ihre Bäume nach den Feiertagen an den Straßenrand werfen. Nach dem Motto: Das wird schon jemand entsorgen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, dem droht je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Dabei gibt es einen einfachen Weg, den Weihnachtsbaum auf legale Weise zu entsorgen. "Die bequemste Möglichkeit, seinen Weihnachtsbaum loszuwerden, sind die jährlichen Weihnachtsbaumsammlungen. Die bietet eigentlich jede Stadt einmal im Jahr kurz nach Silvester an", sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Oft ist der Ort, an dem die Stämme deponiert werden dürfen, gar nicht weit von der eigenen Wohnung entfernt. Zuvor müsse allerdings der Schmuck, der manchmal aus Naturmaterialien wie Stroh, aber auch aus Glas und Kunststoff besteht, entfernt werden, denn sonst lasse sich der Baum nicht recyceln. Auch Lametta-Reste - hauchdünne Metallfäden - sollte man nicht übersehen. Engelshaar, das aus sehr feinen Kupferdrähten besteht, sollte man ebenfalls sorgfältig aus den Zweigen entfernen. Zerkleinern muss man den Baum aber vorher nicht.

Manche Kommunen bieten einen Abholservice für Christbäume an

Die Städte oder Kommunen legen spezielle Sammelpunkte fest, an denen die Bäume an einem bestimmten Tag abgeholt werden. "Der Stichtag und die Sammelpunkte werden meistens in Zeitungen, im Abfallkalender oder auf Social Media kommuniziert", sagt Heldt. Die Möglichkeit, den Baum auf diese Weise loszuwerden, hat man unmittelbar nach dem Dreikönigstag. In der Tradition der katholischen Kirche endet die Weihnachtszeit am 2. Februar mit dem Fest Mariä Lichtmess. Wer den Baum bis zu diesem Termin behalten möchte, muss in der Regel eine andere umweltschonende Option für die Entsorgung wählen.

Manche Kommunen bieten einen Abholservice über die Müllabfuhr an. Den Termin für die Abholung findet man dann im sogenannten Abfuhrkalender, den die Abfallwirtschaftsbetriebe und Zweckverbände veröffentlichen. In sehr ländlichen Regionen, in denen es keinen Abholservice gibt, komme es immer wieder vor, dass Weihnachtsbäume illegal auf Wanderparkplätze, ins Gebüsch oder in den Straßengraben geworfen werden, sagt Heldt. "Viele glauben vielleicht, dass es biologisch ist, einen Baum in der Natur zu entsorgen, weil er sich von selbst abbaut. Man sollte aber eben nicht einfach Biomüll in die Natur werfen, denn damit beeinflusst man andere Ökosysteme", betont der Umwelt-Experte. "Und wenn in Wäldern erst einmal Biomüll liegt, dann verleitet das Personen auch ganz schnell dazu, anderen Müll daneben zu schmeißen. Dann haben wir innerhalb von Tagen manchmal eine illegale Müllkippe da liegen", führt der Ökotoxikologe aus.

Statt den Weihnachtsbaum irgendwohin zu schmeißen, könne man ihn zu dem Wertstoffhof bringen. Dort muss man in der Regel einen Nachweis über seinen Wohnsitz erbringen. Oft vergessen Menschen, dass man den Baum nicht zu jedem beliebigen Wertstoffhof transportieren kann. Deshalb ist diese Option laut Heldt für viele nicht die attraktivste.

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Und was ist, wenn man den abgeschmückten Weihnachtsbaum zerkleinert und stückchenweise in die Biotonne gibt? Das sei unproblematisch, da ein Christbaum wie jeder andere Grünschnitt im Biomüll entsorgt werden könne, stellt Heldt fest. Wenn man keine Biotonne zu Hause hat, dürfe man den zerkleinerten Baum auch in den Restmüll geben. Das Gute bei dieser Vorgehensweise: Man muss keine Termine im Blick behalten.

Eine weitere Recycling-Möglichkeit ist, den Baum im eigenen Kaminofen zu verheizen. Allerdings muss man die Holzstücke dafür ein bis zwei Jahre trocknen lassen. Denn für Brennholz schreibt die Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) einen Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent vor.

Philip Heldt zufolge passiert es auch des Öfteren, dass Weihnachtsbäume im Freien verbrannt werden, während eines Osterfeuers - ein Brauch, mit dem das Ende der langen Winterperiode gefeiert wird. Auf dem Land seien Osterfeuer häufig noch erlaubt, in Städten dagegen reglementiert. "Da muss man schon genau in die Satzungen und Verordnungen der Kommune oder der Stadt schauen, ob es möglich ist, so ein Feuer zu machen", merkt er an. Auch wenn ein Feuer im Garten erlaubt sei, könne man bei dieser Methode keinen Humus aus dem Baum gewinnen, gibt Heldt zu bedenken. In jedem Fall sei es umweltfreundlicher, ihn zu kompostieren oder in der Biotonne zu entsorgen.

Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten, die Ressourcen zu schonen. Man könnte sich für einen Deko-Weihnachtsbaum aus Holz entscheiden, den man auseinanderbauen und im folgenden Jahr wieder zusammensetzen kann. Garteneigentümer kaufen vielleicht einen Baum mit Wurzelwerk, den sie nach dem Fest draußen einpflanzen. Über die Jahre lässt sich so beobachten, welcher Christbaum am besten wächst und gedeiht.

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