Versicherungen für Haus und Wohnung:Wer zahlt bei Sturmschäden?

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Defekte Fenster oder lose Ziegel auf dem Dach können bei Stürmen zu Unfällen oder zu größeren Sachschäden führen. Daher haben Hauseigentümer Kontrollpflichten, die auch auf Mieter übertragen werden können. (Foto: Armin Weigel/dpa-tmn)

Zerstörte Dächer, umgestürzte Bäume - das kann richtig teuer werden. Wie man sich absichert und welche Pflichten Mieter und Eigentümer haben.

Von Eva Dignös

Immerhin: Es sind nicht mehr grundsätzlich die Frauen schuld. Bis 1997 trugen Tiefdruckgebiete - und die sind es meistens, die Sturm ins Land bringen - stets weibliche Vornamen, seitdem wird im Jahresrhythmus gewechselt. Und so waren es zuletzt Emir und Zoltan, Iris und Jitka, die mit hohen Windgeschwindigkeiten übers Land fegten. Nicht selten gehen dabei Dachziegel oder Schornsteine zu Bruch, fliegen Gartenmöbel durch die Gegend oder knicken Bäume um. Fast fünf Milliarden Euro zahlten die deutschen Versicherer im Jahr 2023 für Schäden durch Wetterextreme wie Sturm, Hagel oder Starkregen.

Der Abschluss der passenden Versicherung ist wichtig - von der Verantwortung für Haus, Hab und Gut befreit sie nicht. Eigentümer und Vermieter seien verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit möglichst wenig Schaden entsteht, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV). Eigentümer haben die Verkehrssicherungspflicht, müssen also regelmäßig überprüfen, ob von ihrer Immobilie und ihrem Grund keine Gefahr für andere ausgeht. Gibt es Schäden an Dach oder Mauerwerk, sitzt die Antenne fest auf ihrer Halterung, sind die Bäume auf dem Grundstück gesund und stabil?

Diese Pflichten können - sofern es sich um ein vermietetes Haus handelt - auf den Mieter übertragen werden. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft verantwortlich, meist wird die Aufgabe an die Hausverwaltung delegiert. Ist alles gut in Schuss, dann haftet man nicht, wenn durch einen Sturm doch etwas passiert, wenn beispielsweise ein Ast abbricht und eine fette Beule ins Auto des Nachbarn schlägt. Das fällt dann unter "höhere Gewalt"; für die Kosten der Reparatur kommt nicht der Grundstückseigentümer auf, sondern dafür muss der Fahrzeugbesitzer seine eigene Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

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Auch Mieter haben Pflichten, müssen zum Beispiel dafür sorgen, dass die Gartenmöbel gut verstaut, die Markise eingefahren und die Fenster geschlossen sind, wenn ein Sturm im Anzug ist. Es geht dabei nicht nur um die Frage, inwieweit man haftet, wenn andere Personen durch herumfliegende Gegenstände zu Schaden kommen. Sondern auch, ob beschädigtes eigenes Hab und Gut ersetzt wird. Hat es an notwendiger Sorgfalt gefehlt, könne nämlich die Versicherung die Zahlung verweigern oder reduzieren, sagt Böhne.

Bei Sturmschäden am Haus greift die Wohngebäudeversicherung. Sie wird vom Eigentümer abgeschlossen, die Kosten können aber auf die Mieter umgelegt werden. Geht Hausrat - also alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, sondern herausgetragen werden könnte - zu Bruch, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Mieter müssen sich hier selbst versichern, für ihren Hausrat steht der Vermieter nicht in der Verantwortung.

Nicht nur den Preis, sondern auch die Leistung vergleichen

Oft kommt der Sturm nicht allein, sondern mit starkem Regen. Dadurch entstandene Wasserschäden sind weder von der Wohngebäude- noch von der Hausratversicherung abgedeckt. "Dafür benötigt man zusätzlich eine Elementarschadenversicherung", sagt Julia Alice Böhne.

Bei der Suche nach der passenden Versicherung sei, so Böhne, der Preisvergleich erst der zweite Schritt. "Achten sollte man zunächst darauf, ob die Leistungen zu den eigenen Bedürfnissen passen." Zwischen den Produkten der Versicherer gebe es nämlich große Unterschiede.

Die Versicherungen schauen übrigens genau hin, ob es tatsächlich ein Sturm war, der die Ziegel vom Dach und die Satellitenschüssel vom Balkon geweht hat. Erst ab Windstärke acht greift der Versicherungsschutz, das ist eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Nachweisen muss das der Versicherte, mit Daten der örtlichen Wetterstation zum Beispiel oder mit Medienberichten. "Man sollte die Ereignisse so gut wie möglich dokumentieren, beispielsweise mit Videos - aber natürlich nur, wenn man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt", sagt Böhne.

"Safety first" - dieses Prinzip gelte auch im Zusammenhang mit der sogenannten Schadenminderungspflicht, sagt Böhne. Die Versicherungen erwarten von ihren Kunden, dass sie die Schäden so klein wie möglich halten, ein zerbrochenes Fenster zum Beispiel mit Pappe abdichten, damit nicht im Haus noch etwas kaputtgeht. "Aber die Grenze ist immer, wo das eigene Leben in Gefahr gerät": Niemand muss aufs Dach steigen und umherfliegende Dachziegel filmen.

Die Autorin hat etwas gegen Stürme im Wasserglas. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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