Rechtskolumne:Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten?

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Da sind sie, die Schlüssel zur neuen Wohnung. Mindestens zwei müssen es sein. (Foto: imago/Westend61)

Endlich hat man als Mieter Zutritt zur neuen Wohnung. Doch welche Regeln gelten rund um die Schlüssel? Wie viele Exemplare man bekommt, wo man sie deponieren darf und was bei Verlust passiert.

Von Eva Dignös

"Sesam, öffne dich" - das funktioniert nur im Märchen. Na gut, vielleicht auch in smarten, sprachgesteuerten Gebäuden mit Siri oder Alexa als Mitbewohnerinnen. Aber in die allermeisten Häuser und Wohnungen kommt man nur hinein, wenn man den passenden Schlüssel ins Schloss steckt. Und den vom Vermieter in die Hand gedrückt zu bekommen, das ist gerade nach langer Wohnungssuche dann doch irgendwie ein märchenhafter Moment.

Die Anzahl der Schlüssel steht meist im Mietvertrag, ein Anrecht hat man auf so viele Exemplare für Haus- und Wohnungstür, wie Menschen in der Wohnung leben - Kinder zählen mit, zumindest größere Schulkinder. "Auch bei nur einem Bewohner müssen es immer mindestes zwei Schlüssel sein", sagt Constantin Päch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht in Nürnberg. Einen eigenen Briefkasten- und Kellerschlüssel für jeden Bewohner müsse es dagegen nicht geben, sagt Päch, "jeweils zwei sind ausreichend".

Was nicht bedeutet, dass der Vermieter Schlüssel zurückhalten darf, wenn er mehr davon besitzt: Unabhängig von der Bewohnerzahl müssen sämtliche verfügbaren Schlüssel ausgehändigt werden. Dass jetzt nur noch ein Single in der Wohnung lebt anstelle der Vier-Personen-WG, die vorher dort zu Hause war, ist keine Rechtfertigung, nun zwei der Schlüssel stillschweigend einzukassieren. Betreten dürfte der Vermieter die Wohnung ohne Einverständnis des Mieters sowieso nicht - das wäre Hausfriedensbruch.

Oft sind es für die Mieter ohnehin eher zu wenige als zu viele Schlüssel: Dem Putzmann würde man gern noch einen geben oder den Schwiegereltern, die ab und zu auf die Enkelkinder aufpassen. "Bei berechtigtem Interesse darf man weitere Schlüssel nachmachen lassen", sagt Päch. Das kann ein Exemplar für den Pflegedienst sein oder für einen Nachbarn. Widersprechen kann der Vermieter in der Regel nicht, Streitfälle gehen bei Gericht meist zugunsten der Mieter aus. Informieren sollte man ihn trotzdem - wenn das Haus eine Schließanlage hat, braucht man ohnehin seine Hilfe, denn nur mit der sogenannten Schlüsselkarte, die beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung deponiert ist, kann man weitere Türöffner nachmachen lassen.

"Die Kosten für zusätzliche Schlüssel muss der Mieter tragen", sagt Mietrechtsanwalt Päch, der auch zweiter Vorsitzender des Mieterbunds Nürnberg ist. Und: Sämtliche Schlüssel - auch die nachgemachten - müssen beim Auszug abgegeben werden. Man kann als Mieter versuchen, den Vermieter zur Kostenerstattung zu bewegen, verpflichtet ist er dazu nicht. Will man ihm die Schlüssel nicht schenken, "müssen sie in seiner Gegenwart zerstört werden".

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Mithilfe der Schlüsselkarte lässt sich auch nachvollziehen, wie viele Exemplare überhaupt im Umlauf sind - keine ganz unwesentliche Information, schließlich ist fürs persönliche Sicherheitsgefühl der Gedanke, dass ein Vor-Vor-Vormieter noch die Wohnungstür aufsperren könnte, nicht sonderlich zuträglich. Bei einem einfachen Türschloss hat man diese Sicherheit nicht, "da ist es eine Überlegung wert, das Schloss nach dem Einzug auszutauschen", sagt Päch. Dazu hat man als Mieter das Recht, nur die Kosten muss man auch hier selbst übernehmen und beim Auszug den alten Schließzylinder wieder einbauen.

Zum Blumengießen im Urlaub oder als Notreserve für den Fall, dass man sich ausgesperrt hat, darf ein Schlüssel jederzeit bei Freunden oder Nachbarn deponiert werden. Dass es sich um vertrauenswürdige Menschen handeln sollte, ist im ureigenen Interesse - aber auch etwas, was der Vermieter erwarten kann. Mieter haben nämlich eine sogenannte Obhutspflicht für die Wohnung: Sie müssen dafür sorgen, dass die Wohnräume keinen Schaden nehmen.

Man sollte deshalb auch im Urlaub für den Vermieter erreichbar bleiben, für Notfälle wie Wasserrohrbruch oder sonstige Schäden, die sofortiges Handeln erfordern. Oder man informiert ihn vorab, wo der Schlüssel deponiert ist. Denn der Vermieter, siehe oben, hat ja keinen. Ihm einen solchen für ebendiese Fälle auszuhändigen, wäre eine Option. Mietrechtsanwalt Päch rät davon trotzdem ab - oder empfiehlt, zumindest einen versiegelten Umschlag zu verwenden. Bekommt man ihn unversehrt zurück, kann man sicher sein, dass sich der Vermieter nicht doch mal heimlich umgeschaut hat.

Ärgerlich sind verlorene Schlüssel - und vor allem bei Häusern mit Schließanlage eine ziemlich teure Angelegenheit. Wenn nämlich die zum Schlüssel gehörende Adresse identifizierbar ist, weil beispielsweise im Schlüsseletui die Anschrift vermerkt war, "dann muss der Mieter die Kosten für eine neue Schließanlage übernehmen", sagt Päch. Bei gestohlenen Schlüsseln ist das hingegen nur der Fall, wenn der Mieter seine "Obhutspflicht" verletzt hat, zum Beispiel den Hausschlüssel im geparkten - und dann gestohlenen - Auto gelassen hat. Manche, aber nicht alle Haftpflichtversicherungen springen bei Schlüsselverlust ein, bei anderen muss er gesondert versichert werden.

Grundsätzlich verlangen kann der Vermieter die neue Schließanlage nicht, es kommt schon auf die Umstände an. Ging der Haustürschlüssel mitten im Ozean über Bord, dann dürfte auszuschließen sein, dass sich nun Unbefugte Zutritt zur Wohnung verschaffen.

Die Autorin hat etwas gegen Stürme im Wasserglas. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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