Fußball:Fall Vuskovic geht vor den Cas

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Wann Mario Vuskovic (hier nach einem Tor gegen den 1. FC Nürnberg) wieder auf dem Spielfeld für den HSV jubeln wird, ist nach wie vor offen. (Foto: Wolfgang Zink/Sportfoto Zink/Imago)

Im Doping-Fall des Hamburger Profis liegen nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts nun drei Berufungen beim Bundesgericht vor. Die Anwälte des für zwei Jahre gesperrten Kroaten haben zudem Einspruch beim internationalen Schiedsgericht eingelegt.

Das Urteil des DFB-Sportgerichts im Doping-Fall Mario Vuskovic wird möglicherweise schneller als erwartet den Internationalen Sportgerichtshof (Cas) beschäftigen. Die Anwälte des Profis vom Zweitligisten Hamburger SV haben neben der Berufung beim Bundesgericht auch Einspruch bei dem internationalen Schiedsgericht in Lausanne eingelegt. Neben Vuskovic legten auch der DFB-Kontrollausschuss und die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) Rechtsmittel beim Bundesgericht ein. Das teilte der DFB am Donnerstag mit.

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Befand sich in der Probe des Fußballers Mario Vuskovic ein künstlicher Blutbeschleuniger? Oder ist der Nachweis falsch positiv? Das Verfahren gegen den Zweitliga-Profi könnte sich einfügen in eine ganze Reihe umstrittener Epo-Befunde.

Von Thomas Kistner

Vuskovic war am Donnerstag vergangener Woche vom DFB-Sportgericht wegen Epo-Dopings für zwei Jahre gesperrt worden. "Das DFB-Bundesgericht gewährt zunächst einmal allen Berufungsführern Zeit bis Ende April, um die erforderlichen Berufungsbegründungen einzureichen", wurde Achim Späth als Bundesgerichtsvorsitzender am Donnerstag in der Verbandsmitteilung zitiert. Voraussichtlich in zwei Wochen werde das Gremium zudem über den Antrag der Verteidigung entscheiden, "das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht vorerst ruhen zu lassen, bis der ebenfalls von der Verteidigung angerufene Internationale Sportgerichtshof, kurz Cas, über die Zulassung der auch dort eingereichten Berufung entschieden hat".

Der kroatische Innenverteidiger des Hamburger SV beteuert seine Unschuld

Vuskovic beteuert seine Unschuld. "Ich werde mich davon nicht brechen lassen und bis zum Ende kämpfen, um die Wahrheit zu beweisen", hatte der 21 Jahre alte Innenverteidiger einen Tag nach der Bekanntgabe des Urteils bei Instagram geschrieben. Mit seinem Urteil war das Sportgericht unter der Maximalsperre von vier Jahren geblieben. In einer Mitteilung schrieb die Nada, dass sie die vorgesehene Vierjahressperre beantragen werde.

Der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Anton Nachreiner, begründete die Berufung damit, dass im Laufe des weiteren Verfahrens "womöglich neue Informationen und Fakten zutage treten" könnten. An den drei Verhandlungstagen vor dem Sportgericht hatte sich der Fall Vuskovic zu einem Grundsatzstreit über die Epo-Analytik entwickelt. Die Verteidiger des Kroaten hatten die seit 20 Jahren angewandte Analysemethode der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) infrage gestellt und sich dabei auf mehrere Experten berufen.

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