Surfen - Lüneburg:OVG: Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer zulässig

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Das Schild des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Lüneburg (dpa/lni) - Kitesurfen ist im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer einem Gerichtsbeschluss zufolge auch außerhalb von ausgewiesenen Zonen aktuell zulässig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gab einer Klage zweier Kitesurfer statt, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Die Hobby-Wassersportler hatten in einem ersten Verfahren eine zeitlich und örtlich uneingeschränkte Ausübung ihres Sports in dem Europäischen Vogelschutzgebiet gefordert - sie blieben zunächst aber erfolglos. Dem neuerlichen Beschluss des OVG zufolge fällt ein Kitesurf-Verbot nicht unter die geltenden Verbotsregelungen, die im Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vorgesehen sind.

Bislang erachtete die Nationalparkverwaltung das Kitesurfen nur in eigens ausgewiesenen Zonen und nur in bestimmten Zeiträumen als zulässig. Störungen von Vögeln und Robben sollen so vermieden werden. Außerdem wurde laut Gericht ein Paragraf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) angeführt. Demnach ist es verboten, Drachen in den Ruhezonen des Nationalparks fliegen zu lassen - auch von Fahrzeugen aus.

Der vierte Senat des OVG änderte nun das erstinstanzliche Urteil und stellte bereits am Freitag fest, dass die beiden Kläger auch ohne die festgelegten Befreiungen im Küstengewässer kitesurfen dürfen. Der Grund: Das nach dem niedersächsischen Gesetz festgelegte Verbot erfasse Kitesurfen nicht. Vielmehr handele sich beim Kitesurfen um "das Befahren einer Bundeswasserstraße mit einem Wasserfahrzeug". Nach dem Bundeswasserstraßengesetz dürfe ein Befahren nur durch eine Rechtsverordnung des Bundes eingeschränkt werden. Ein Kitesurf-Verbot sei in der geltenden Bundesverordnung aktuell aber nicht vorgesehen.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat den Angaben zufolge nicht zugelassen. Für das Land Niedersachsen besteht aber die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Nichtzulassen der Revision einzulegen.

Umweltminister Olaf Lies (SPD) reagierte enttäuscht: "Selbstverständlich respektieren wir als Land die höchstrichterliche Entscheidung, wir bedauern sie aber - vor allem, weil dem Bund ein gemeinsamer Novellierungsantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg vorliegt." Klar sei, dass vom Kitesurfen ein Störungspotenzial ausgehe, für Fauna und Flora genauso wie für andere Besucher im Nationalpark. "Dieses besondere Störungspotenzial haben wir als Land erkannt und darauf im Interesse des Nationalparks mit einer Verbotsregelung reagiert. Dabei wurden als Ausnahmen einzelne Kitesurfzonen zugelassen, wo keine Störungen zu befürchten waren", so Lies weiter.

Dieser Kompromiss zwischen den Interessen des Wassersports und dem Natur- und Artenschutz habe gut funktioniert. Durch das Urteil habe sich eine Schutzlücke insbesondere für Brut- und Rastvögel aufgetan, "die wir als Land jetzt nicht mehr länger selbst schließen können. Ich vertraue aber darauf, dass der Bund vernünftige Regeln auf den Weg bringt - im Sinne des Natur- und Artenschutzes".

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