Steuerrazzia beim DFB:"Nicht Beschuldigter des Verfahrens"

  • Der Deutsche Fußball-Bund kündigt nach der Razzia in Frankfurt volle Unterstützung für die Steuerfahnder an.
  • Für die Beschuldigten Niersbach, Zwanziger und Schmidt vom WM-OK 2006 könnte es eng werden. Ihnen drohen wegen Steuerhinterziehung im schlimmsten Fall Haftstrafen.

Dichter Nebel lag über Frankfurt am Main, als Dutzende Ermittler der Steuerfahndung zum großen Schlag gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) ausholten. Die Affäre um die Weltmeisterschaft 2006 ist nun um eine Razzia in der DFB-Zentrale sowie in den Privathäusern von Verbandspräsident Wolfgang Niersbach, seinem Vorgänger Theo Zwanziger und von Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt reicher.

"Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall" - so lautet der Verdacht der Staatsanwaltschaft. Mehr als 50 Fahnder wurden zeitgleich auf die DFB-Zentrale sowie die Privatanwesen der aktuellen und ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre angesetzt. Das Haus von Zwanziger in Altendiez war im Laufe des Vormittags von zahlreichen Medienvertretern umlagert.

"Wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen und müssen schauen, was sichergestellt wird - wenn denn etwas sichergestellt wird", sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. "Dann werden auch noch Zeugen gehört. Das alles kann also noch sehr, sehr lange dauern."

Wegen der ominösen Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 an den Weltverband Fifa sahen sich die Behörden dazu gezwungen, aktiv zu werden. Niersbach, Zwanziger und Schmidt wird vorgeworfen, "die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und hierdurch Körperschafts- und Gewerbesteuern sowie Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006 in erheblicher Höhe verkürzt zu haben", heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

Ursprünglich hatte der DFB die Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro als Kostenbeteiligung an einem Kulturprogramm deklariert. Laut Staatsanwaltschaft lag dieser Zahlung "tatsächlich aber ein anderer Zweck zugrunde, weshalb die Zahlung nicht als abzugsfähige Betriebsausgabe hätte geltend gemacht werden dürfen".

Hinsichtlich der weiteren in Betracht kommenden Tatvorwürfe der Untreue sowie der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr wurde wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung ein Anfangsverdacht verneint und daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

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