Ein nachvollziehbarer Beschluss - an dem irritiert, dass er noch nicht rechtskräftig ist. Unklar blieb am Donnerstag, ob der Anspruch sofort zu erfüllen ist. Daran klammern sich prompt die Medaillen-Geheimräte im Sport. Das BMI teilte mit, es prüfe, ob gegen den Entscheid Rechtsmittel eingelegt werden. Das Hinhalte-Kalkül der Sportpolitiker, so vermuten die Kläger, könnte sein, dass nach Spiele-Ende das öffentliche Interesse an den staatlichen Medaillen-Aufträgen abgeflaut sein dürfte.
Die Vereinbarungen mit den Fachverbänden regeln unter anderem, welche und wie viele Medaillen jeweils geholt werden sollen und welcher Rang in der Nationenwertung angepeilt wird. In einer der SZ vorliegenden "Zielstellung" für den Deutschen Ruderverband heißt es: "Ziel des DRV ist es, 12 Bootsklassen für die Olympischen Spiele 2012 zu qualifizieren. Beabsichtigt sind 6 Medaillen zu gewinnen und in 4 Bootsklassen um Gold zu kämpfen."
Das intransparente Prozedere erinnert Kritiker an die Planwirtschaft aus überwunden geglaubten Zeiten. Brisant wird es angesichts des Widerstands, den der Sport und das ihm traditionell gewogene Innenministerium betreiben. Laut Gerichtsbeschluss sieht das BMI sogar "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verbände verletzt" durch das Pressebegehr. Das Gericht hält dagegen, es bestünde "breites öffentliches Interesse" daran, welche Platzierungen die Verbände bei Olympia anstreben. Zudem werden aus Zahlen allein weder Konzepte noch andere Geheimnisse deutlich.
Grundsätzlich entlarvt wird das bizarre Transparenz-Verständnis im nationalen Sport durch dessen Behauptung, mangelndes Verständnis der Sportförderung könne zu falscher Berichterstattung führen, daher behalte man die Daten für sich. Hier verweist das Gericht auf gutes Brauchtum im Rechtsstaat: Soweit BMI und DOSB "falsche Berichterstattung" als Folge einer isolierten Weitergabe von Medaillenzielen befürchten, falle dies "allein in die redaktionelle Verantwortung".