Süddeutsche Zeitung

Pressefreiheit:Innenministerium verheimlicht olympische Medaillen-Ziele

Wie viel Edelmetall sollen deutsche Sportler in London holen? Diese Auskunft wollen Politiker und Funktionäre nicht der Öffentlichkeit preisgeben. Dabei betrifft die Information auch den Steuerzahler: An der Medaillenzahl orientiert sich in Teilen auch die staatliche Mitfinanzierung des Sports. Jetzt weist ein Gericht das Ministerium des Inneren zur Offenlegung an.

Thomas Kistner

Die Medaillen-Zielvorgaben für die deutschen Athleten in London, aufgestellt vom für Sport zuständigen Bundesinnenministerium (BMI) und Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), sind offenbar exorbitant hoch. So hoch, dass sie von den London-Teilnehmern gar nicht zu schaffen sind, der Schluss drängt sich nach neuester Aktenlage auf.

Oder aber, Option zwei, die sportpolitischen Zielvorgaben für die Olympioniken sind so gering, dass es BMI und DOSB nicht wagen, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; dem nationalen Publikum, das den Spitzensport mit mehr als 130 Millionen Euro Steuergeld pro Jahr alimentiert.

So oder so: Gerichtskundig ist nun, dass BMI und DOSB eine nicht nachvollziehbare Geheimhaltung ihrer Medaillen-Zielvereinbarungen pflegen, was ihnen am Mittwoch einen einstweiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin eintrug. Das entschied im Eilverfahren, die Sportpolitiker müssen die mit den Verbänden vereinbarten Medaillenziele offenlegen.

Mehr als ein Jahr lang hatte ein Vertreter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung versucht, bei BMI und DOSB die Zielvereinbarungen zu erfahren. Diese legen fest, wie viele Medaillen die Verbände gewinnen müssen; werden Ziele verfehlt, kann das zu Mittelkürzungen und Entlassungen führen. An der Medaillenzahl orientiert sich in Teilen auch die staatliche Mitfinanzierung. Umso brisanter, dass BMI und DOSB diese Vereinbarungen strikt unter Verschluss halten. Den hartnäckigen Journalisten hatten die Ministeriellen gar mit allerlei Tricks und Finten hingehalten. Ein Prozedere, das Fragen aufwirft - zumal es auch schon im Bundestag den Unmut von Sportaussschuss-Mitgliedern erregte.

Anfang Juli klagte der Journalist beim Verwaltungsgericht. Das verweist nun auf das Berliner Pressegesetz, nach dem Behörden verpflichtet sind, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Und zwar sehr flott, im aktuellen Fall sieht das Gericht hohe Eilbedürftigkeit. Da es dem Kläger "darum geht, vor dem Hintergrund (...) der Olympischen Spiele zu berichten, benötigt er die begehrten Auskünfte jetzt und nicht zu einem ungewissen Zeitpunkt in der Zukunft. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verbürgten Wert der Pressefreiheit (...) ist in diesem Fall die Vorwegnahme der Hauptsache in Kauf zu nehmen."

Ein nachvollziehbarer Beschluss - an dem irritiert, dass er noch nicht rechtskräftig ist. Unklar blieb am Donnerstag, ob der Anspruch sofort zu erfüllen ist. Daran klammern sich prompt die Medaillen-Geheimräte im Sport. Das BMI teilte mit, es prüfe, ob gegen den Entscheid Rechtsmittel eingelegt werden. Das Hinhalte-Kalkül der Sportpolitiker, so vermuten die Kläger, könnte sein, dass nach Spiele-Ende das öffentliche Interesse an den staatlichen Medaillen-Aufträgen abgeflaut sein dürfte.

Die Vereinbarungen mit den Fachverbänden regeln unter anderem, welche und wie viele Medaillen jeweils geholt werden sollen und welcher Rang in der Nationenwertung angepeilt wird. In einer der SZ vorliegenden "Zielstellung" für den Deutschen Ruderverband heißt es: "Ziel des DRV ist es, 12 Bootsklassen für die Olympischen Spiele 2012 zu qualifizieren. Beabsichtigt sind 6 Medaillen zu gewinnen und in 4 Bootsklassen um Gold zu kämpfen."

Das intransparente Prozedere erinnert Kritiker an die Planwirtschaft aus überwunden geglaubten Zeiten. Brisant wird es angesichts des Widerstands, den der Sport und das ihm traditionell gewogene Innenministerium betreiben. Laut Gerichtsbeschluss sieht das BMI sogar "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verbände verletzt" durch das Pressebegehr. Das Gericht hält dagegen, es bestünde "breites öffentliches Interesse" daran, welche Platzierungen die Verbände bei Olympia anstreben. Zudem werden aus Zahlen allein weder Konzepte noch andere Geheimnisse deutlich.

Grundsätzlich entlarvt wird das bizarre Transparenz-Verständnis im nationalen Sport durch dessen Behauptung, mangelndes Verständnis der Sportförderung könne zu falscher Berichterstattung führen, daher behalte man die Daten für sich. Hier verweist das Gericht auf gutes Brauchtum im Rechtsstaat: Soweit BMI und DOSB "falsche Berichterstattung" als Folge einer isolierten Weitergabe von Medaillenzielen befürchten, falle dies "allein in die redaktionelle Verantwortung".

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SZ vom 03.08.2012/jbe
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