Olympia:Doping-Kronzeugin Stepanowa klagt nicht vor Sportgerichtshof

Hunderttausende haben einer Online-Petition für den Olympia-Start der russischen Doping-Kronzeugin Julia Stepanowa unterzeichnet. Foto: Michael Kappeler/Archiv (Foto: dpa)

Rio de Janeiro (dpa) - Doping-Kronzeugin Julia Stepanowa wird das Startrecht bei den Olympischen Spielen in Rio nicht beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einklagen.

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Rio de Janeiro (dpa) - Doping-Kronzeugin Julia Stepanowa wird das Startrecht bei den Olympischen Spielen in Rio nicht beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einklagen.

„Sie hatte es nie im Sinn“, sagte ihr Schweizer Manager Patrick Magyar der Deutschen Presse-Agentur. Der 31-jährigen russischen 800-Meter-Läuferin war vom Internationalen Olympischen Komitee auch wegen einer zweijährigen Doping-Sperre die Teilnahme an den Rio-Spielen verweigert worden.

Das Ad-hoc-Gericht des CAS hatte am Donnerstag in den Fällen der Schwimm-Weltmeisterin Julija Jefimowa sowie den beiden Ruderern Anastassija Karabelschtschikowa und Iwan Podschiwalow festgestellt, dass sie wegen ihrer früheren Doping-Sperren nicht noch einmal mit einer Verbannung von Olympia bestraft werden dürfen.

Stepanowa hätte eine Klage beim CAS die Tür zum Start in Rio nicht geöffnet, da die Nationalen Olympischen Komitees ihre Athleten für die Spiele nominieren müssen. Da Whistleblowerin Stepanowa mit ihren Enthüllungen den Doping-Skandal in ihrem Land aufgedeckt hatte, wäre mit einer Nominierung auch bei einem Erfolg vor dem CAS nicht zu rechnen gewesen. Auch die viel diskutierte Variante, sie unter der Olympischen Fahne antreten zu lassen, ist durch die bisherigen Regeln des IOC nicht gedeckt.

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