Doping bei Olympia:Cas-Urteil: Eiskunstläuferin Walijewa darf im Einzel starten

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Ist trotz ihres positiven Dopingtests eine Gold-Kandidatin: die Eiskunstläuferin Kamila Walijewa. (Foto: Bernat Armangue/dpa)

Die 15-jährige Russin darf trotz eines positiven Dopingtests im Vorfeld von Olympia um Gold kämpfen, entscheidet der Internationale Sportgerichtshof.

Trotz eines positiven Dopingtests darf Gold-Favoritin Kamila Walijewa im olympischen Eiskunstlauf-Einzel starten. Der Internationale Sportgerichtshof Cas lehnte am Montag nach einem Eilverfahren bei den Winterspielen in Peking die Einsprüche gegen die Aufhebung ihrer vorläufigen Sperre ab. Als einen der Gründe für die Entscheidung nannte der Cas das Alter der 15-Jährigen, die als Minderjährige eine "geschützte Person" unter dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) sei. Zudem wäre es angesichts der unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair, der Russin eine Teilnahme am Frauen-Einzel zu verwehren.

In der Doping-Affäre um das Eiskunstlauf-Ausnahmetalent geht es nicht nur um sauberen Sport bei den Peking-Spielen. Auch der seit dem Staatsdopingskandal beschädigte Ruf Russlands steht wieder auf dem Prüfstand. Das Internationale Olympische Komitee und die Wada wollten die Aufhebung einer vorläufigen Sperre der 15 Jahre alten Europameisterin nicht hinnehmen. Sie hatte das russische Team noch zum Olympiasieg geführt, bevor ihr positiver Dopingtest vom 25. Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften in Sankt Petersburg bekannt wurde.

Walijewa war von der nationalen Anti-Doping-Agentur Rusada erst am 8. Februar vorläufig suspendiert worden, weil angeblich das Ergebnis der Probenuntersuchung erst so spät vom Stockholmer Labor übermittelt worden sei. Die Rusada nannte den 7. Februar als Datum für den Eingang des Befunds. Als Gründe der Verzögerung wurden die aktuelle Corona-Situation und erkranktes Laborpersonal genannt. In Walijewas Probe wurde das verbotene Herzmittel Trimetazidin nachgewiesen.

Die Rusada berichtete auch, eine Untersuchung weiterer Personen aus dem Umfeld der Athletin initiiert zu haben, da diese minderjährig sei. Bereits am 9. Februar wurde Walijewas Berufung gegen die Sperre von der Disziplinarkommission der Rusada jedoch wieder aufgehoben.

Für Russland geht es bei dem Streitfall um mehr als nur das Dopingvergehen im Eiskunstlauf

Deshalb schalteten IOC, Wada und Eislauf-Weltverband das Schnellgericht des Cas in Peking ein. Unter dem Vorsitz des Italieners Fabio Iudica gab es am Sonntag eine mehr als fünfstündige Anhörung der Verfahrensbeteiligten per Videoschalte. Auch Walijewa selbst sagte vor den Sportjuristen aus.

Das Russische Olympische Komitee (ROC) hält das Vorgehen für nicht rechtens. Der Dopingtest von Walijewa gilt laut ROC nicht für den Zeitraum der Winterspiele. Außerdem seien weitere Dopingproben von ihr bei der EM im Januar und in Peking negativ ausgefallen.

Auslöser des Wirbels war die Verschiebung der Medaillenzeremonie für die Eiskunstlauf-Teams - die USA und Japan hatten Silber und Bronze gewonnen. Die Vergabe ist bisher nicht erfolgt. Besonders das IOC drängte auf eine schnelle Klärung des Falles, weil schon am Dienstag das Frauen-Einzel beginnt. Russland hat neben Walijewa noch Weltmeisterin Anna Scherbakowa und die WM-Zweite Alexandra Trusowa, beide 17, nominiert.

Für Russland geht es bei dem Streitfall um mehr als nur das Dopingvergehen im Eiskunstlauf. Das Land ist wegen organisierter Manipulationen und der Vertuschung von Sportbetrug wie schon bei den Sommerspielen in Tokio gesperrt. Die russischen Athleten dürfen nur als Vertretung des ROC antreten. Bei Siegerehrungen darf die russische Hymne nicht gespielt und die Flagge nicht gehisst werden. Ende des Jahres läuft ein zweijähriger Olympia-Bann aus.

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Von Johannes Aumüller und Johannes Knuth

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