Fußball:Strengere Regeln für Steuerbetrüger

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Berlin (dpa) - Haftstrafe ohne Bewährung - das Urteil für FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß im Steuerbetrugsfall wurde in der Berliner Politik mit Erleichterung aufgenommen.

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Berlin (dpa) - Haftstrafe ohne Bewährung - das Urteil für FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß im Steuerbetrugsfall wurde in der Berliner Politik mit Erleichterung aufgenommen.

Hauptargument: dem Gerechtigkeitsbedürfnis der Menschen sei entsprochen worden, „kein Promibonus“, der Rechtsstaat funktioniere. Experten fürchten, dass die Zahl der Selbstanzeigen nach dem Urteil zurückgehen könnte.

Eine neue Debatte über eine komplette Abschaffung der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige dürfte vom Tisch sein - vorerst zumindest. Was ganz im Sinne von Bund und Ländern ist, vor allem der Kassenwarte. Die sprechen von einem bewährten Instrument.

Der Rechtsstreit, wann eine Selbstanzeige wirksam, halbwirksam oder missglückt ist, geht nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Und auch die Frage, wie das Strafmaß ausfallen sollte bei einer missglückten Selbstanzeige im Vergleich zu dem Steuerbetrüger, der sich nicht offenbart und bei dem dann auch weniger entdeckt wird.

Seit einem prominenten Steuerfall im Februar 2008 ist es für deutsche Steuerbetrüger deutlich ungemütlicher geworden. Für tausende Steuerhinterzieher begann hierzulande das große Zittern. Denn die von einem ehemaligen Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank gestohlene und an den Bundesnachrichtendienst verkaufte CD mit Daten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger war nur der Anfang.

Eine Steueramnestie - die letzte war Ende März 2005 ausgelaufen - brachte nicht den erhofften Erfolg. Anleger, die ihr im Ausland geparktes Schwarzgeld zurückholten, gingen seinerzeit straffrei aus, mussten aber 35 Prozent der Summe an den Fiskus abführen. Dies spülte Einnahmen von nur 1,39 Milliarden Euro in die Staatskassen - deutlich weniger als die erhofften 5 Milliarden Euro.

Zwar haben viele Deutsche ihre Schwarzgeld-Milliarden zunächst in andere Steueroasen verschoben. Aber auch auf internationaler Ebene wird es enger: Immer mehr Steueroasen werden ausgetrocknet, die Zahl der Fluchtburgen wird weniger, selbst Banken machen Druck. Und auch das Schweizer Bankgeheimnis wurde aufgeweicht.

Aus Angst vor Entdeckung haben sich in den vergangenen Jahren aber auch Zehntausende Steuerbetrüger selbst angezeigt. Sie zahlen dafür Zinsen sowie einen Strafzuschlag und gehen straffrei aus. Der Fiskus kassiert Milliarden. Diese Ausnahmeregel für Steuerbetrüger sorgte immer wieder für Zündstoff. Die Regeln waren lange recht großzügig.

In den vergangenen Jahren wurden die Vorgaben der „strafbefreienden Selbstanzeige“ verschärft. Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2010 die Anforderungen strenger gefasst - nach dem Motto: Nur ein bisschen Reue ist zu wenig. 2011 wurden die Hürden für die „strafbefreiende Selbstanzeige“ erhöht, um Missbrauch zu verhindern.

Seither bleiben reuige Steuerbetrüger nur straffrei, wenn sie ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sich Betrüger je nach Entdeckungsrisiko nur scheibchenweise erklären, war nicht mehr möglich. In schweren Fällen bei Schwarzgeld von mehr als 50 000 Euro wurde neben einem Nachzahlungszins von sechs Prozent auch ein Strafzuschlag von fünf Prozent fällig.

Die aktuelle schwarz-rote Koalition und die Länder loten weitere Verschärfungen aus. Im Kern dürfte die Verjährungsfrist verlängert und der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Steuerbetrüger müssten ihre Angaben für die zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigieren, um straffrei auszugehen.

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